So, ich habe die Fakten beisammen.
Hatte ein ausführliches Gespräch mit meinem Steuerberater.
Die Plusvalia fiscal (also nicht die municipal) fällt definitiv nicht an, wenn der Verkäufer älter als 65 ist oder eben den Verkaufserlös in eine Immobilie reinvestiert.
Ist die Reinvestition kleiner als der Erlös, wird der Überschuss versteuert. Aber eben nur bei Personen unter 65 Jahren.
Hier gilt aber noch die 3-Jahres Frist.
Weitere Ausnahmen sind Heirat, Scheidung, Tod des Besitzers und eben auch gesundheitliche Aspekte.
Wenn ich also aus gesundheitlichen Gründen nach GC ziehe, muss meine Frau als amtlich eingesetzte private Pflegeperson natürlich mit.
Da sie dann aus diesem Grund die Immobilie veräußern muss, gilt dieser grund auch für einen steuerfreien Verkauf VOR Ablauf der 3 Jahre.
ABER:
Das entscheidet die Agencia Tributaria individuell von Fall zu Fall.
Aufgrund meiner Dokumente aber und der zu erwartenden Bescheinigung meines Hausarztes und meines Rheumatologen, die mir bestätigen werden, dass das Klima auf Gran Canaria meiner Gesundheit sehr zuträglich ist und meine Mobilität (geschützt durch die spanische Verfassung und das Ley 39/2006, de 14 de diciembre, de Promoción de la Autonomía Personal y Atención a las personas en situación de dependencia) dadurch länger erhalten bleibt, war sich mein Steuerberater zu 90% sicher (100% geht nicht, denn wir haben es schließlich mit dem Finanzamt zu tun, so seine Worte, grins) das ich die Befreiung erhalten werde.
Aber ich muss nach dem Verkauf noch keine Dokumente einreichen, sondern kann warten, bis das Finanzamt (wenn überhaupt) auf mich zukommt.
Und das wird in etwa 4 Jahre dauern. So die Aussage des Steuerberaters. Falls die sich überhaupt rühren.
Und wenn in 4 Jahren etwas kommt, kann ich meine Unterlagen zur Befreiung einreichen.
Erkennen sie es an, ist es gut.
Erkennen sie es nicht an, dann hatte ich 4 Jahre, um die entsprechenden Rücklagen aufzustocken. Also auch kein Problem.
Kosten für normale Renovierung sind dabei NICHT abzugsfähig, nur Kosten, die entstehen, wenn man eine Wohnung behindertengerecht umbaut.
Und natürlich die Kosten die bei Kauf und Verkauf entstehen, also Steuerberater, Notar usw. die sind erstattungsfähig.

Nun ja, lange Rede kurzer Sinn:

HURRA WIR WERDEN KOMMEN !! SICHER NOCH BIS MITTE DIESEN JAHRES!!