Ah, hier hab ich mich von dem Begriff Plusvalia irrtieren lassen. Es gibt soweit mir bekannt nur eine Plusvalia und die bezieht sich immer auf den Katasterwert. Aber natürlich gibt es auch noch eine Gewinnbesteuerung, darauf bezieht sich deine Frage offensichtlich ;) Als Käufer (von Nichtresidenten) muss man dafür pauschal 3% direkt beim Kauf abführen, die dann in der Regel vom Kaufpreis abgezogen werden. Da ich bisher nur Käufer war, hatte mich das nicht weiter interessiert.

Die Plusvalia lässt sich hingegen leider nicht pauschal berechnen bzw. muss/sollte man hier (als Verkäufer) vorab über das Rathaus in Erfahrung bringen, was dafür noch zusätzlich fällig wird und das dann beim Verkaufspreis entsprechend berücksichtigen. So hatte das der Verkäufer bei mir zumindest gemacht, allerdings war die Plusvalia wirklich sehr niedrig. Verkaufst Du denn nach 18 Monaten wirklich mir so großem Gewinn? Das würde mich natürlich für dich freuen, aber vielleicht wäre es dann schlauer den Kaufpreis niedriger anzusetzen und einen zweiten Vertrag für den Kauf der Einrichtung abzuschließen ;) Ist in Spanien soweit ich weiß weder unüblich noch verboten und genau deshalb richtet sich die Plusvalia nach dem Katasterwert und nicht nach dem Kaufpreis. Wenn Du die Immobilie also zum historischen Preis von vor 18 Monaten verkaufst und noch 20k€ für die Eichtigung nimmst, dann könntest Du die Gewinnsteuer ggf. umgehen. Bei zu hohem Gewinn innerhalb der 18 Monate wirds natürlich irgendwann schwierig, es gibt aber zumindest ein paar Gestaltungsspielräume.