Ich würde dir raten in dieser Sache ausser mit den Maklern auch mit einem Steuerberater zu sprechen.

In Bezug auf das was du schreibst: “Sind schon 2 Punkte FÜR eine Befreiung.” möchte ich dir den Hinweis geben, dass evtl. bei dem einen Grund strengere Regeln gelten als bei dem anderen, soll heissen, dass bei einer Steuerbefreiung aufgrund der 65 Jahre es eventuell nicht wichtig ist ob ihr 3 Jahre am Stück in der Wohnung gelebt habt und bei dem anderen Grund könnte es sein, dass dies eine der Auflagen ist.