Na super. Ich danke dir.
Durchs Einkommensteuergesetz hatte ich mich auch schon durchgescrollt, aber auf die Schnelle noch nichts gefunden.
Aber vielleicht helfen mir ja schon deine Links weiter.
Besten Dank nochmals.

Der Art. 33 Abs 4 b ist dahingehend ja ziemlich eindeutig. Meine Frau mit über 65 und dann noch die familiäre Pflege meiner Frau für mich. Das passt schon mal.

Und das Finanzamt spricht zwar von 3 Jahren Aufenthalt gewöhnlicher Natur, die aber verkürzt werden können bei Tot, Heirat, bruflicher Versetzung usw.
Ich denke, dass da ein Umzug aus gesundheitlichen Gründen auch einen Grund darstellt.
Aber das wird man dann als Sondermaßnahme direkt mit dem Finanzamt anhandeln müssen.

Aber du hast mir schon sehr geholfen.