Im Prinzip hat Andreas ja schon alles gut erklärt.
Aber du hast scheinbar etwas falsch verstanden. Ich sprach nicht von fehlenden Monaten in der RV sondern bei der Mitgliedszeit in der gesetzlichen KV.
Und da kommt dann die von Andreas angesprochene 9/10 Regelung zum Tragen.
Du musst also in der zweiten Arbeitshälfte deines Lebens mindestens 9/10 (also 90 %) der Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied gewesen sein, um im Rentenalter Zutritt zur gesetzlichen KV der Rentner zu bekommen.
Angerechnet werden dabei auch Mitgliedszeiten in anerkannten ausländischen gesetzlichen KV, auch die Mitgliedszeiten als Familien-versicherter.
Meine Frau war halt nun mal in den letzten Jahren bei mir in der Seg.Soc. in Spanien familienversichert.
Und laut spanischem Recht (ich glaube auch EU Recht) erlischt dieses Recht auf Familienversicherung mit dem Zeitpunkt, zu dem der Familienversicherte eine eigene Rente bezieht. Dann ist für die KRANKENVERSICHERUNG das Land zuständig, in dem auch die Rente gezahlt wird In diesem Falle also Deutschland, weil meine Frau deutsche Altersrente bezieht.
Da ihr aber im Rahmen dieser 9/10 Regelung einige Monate Mitgliedszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlen, verweigert man ihr den Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner.
Nun alle Klarheiten beseitigt?
@Reisebär,
Ich würde aber trotzdem mal einem EURES Berater kontaktieren
die haben doch mehr Überblick über die gesetzlichen Reglungen
die in der EU Anwendung finden müssen.
Die Krankenversicherungsfachkräfte sind oftmals mir komplizierten Versicherungsfragen aus der EU überfordert dafür gibt es den EURES Berater
der erklärt auch der KV die Gesetzeslage die in dem speziellen Fall anzuwenden ist.
Warscheinlich hat die gesetzliche Krankenkasse in D
deine Frau jetzt als" freiwilliger
sonstiger Versicherter" versichert.
Warscheinlich muß deine Frau jetzt als Rentner den vollen Beitragsatz
für "freiwillig Versicherte" bei ihrer KV bezahlen.
Der Beitrag zur KV der Rentner ist aber viel günstiger gerade bei
kleinen Renten ist das ein geldwerter Vorteil.
Jede gesetzliche Krankenkasse hat einen Beirat da kann man auch solche Sachen
klären lassen ohne das erstmal Kosten auflaufen.
Widerspruch gegen den Bescheid würde ich auch erstmal einlegen
ich würde denen auch mitteilen das man sich an den EURES Berater wenden
wird um die Sache zu klären.
Manchmal hilft schon die Androhung das man sich Hilfe von übergeordneten
Stellen beschafft um die Sache ins rollen zu bringen.
Habt ihr mit deutschen Krankenversicherung eine Möglichkeit
rechtsverbindlich zu kommunizieren z.b durch ein persönliches
elektronisches Postfach?
Das bieten die meisten deutschen Krankenkassen mittlerweile an.
Dann wird vieles einfacher mit denen rechtsverbindlich aus der Ferne zu kommunizieren.
Das hat den Vorteil das sich Verwaltungsprozesse und Anfragen sich erheblich vereinfachen lassen
ohne den nervenden langen Postweg.
So ist es auch möglich die eletronischen Schreiben und
Bescheide gleich zum Eures Berater
weiterzuschicken....
Mfg Andreas
Hallo Andreas,
das Thema ist für uns mittlerweile durch.
Nachdem sich die Seg.Soc. und die deutsche Krankenkasse (es lief also schon auf höherer Ebene) letztendlich 2 Jahre gestritten haben, hat die Seg.Soc. meine Frau wieder als vollwertiges Mitglied bei mir als familienversichert aus Kulanz aufgenommen, weil es ja auch ein spanische Gesetz gibt, nach dem niemand ohne Krankenversicherung sein muss.
Dadurch haben wir dann endgültig mit diesem Asozialstaat (zumindest für Deutsche) endgültig abgeschlossen, unseren Traum erfüllt und ziehe ja jetzt auf die Insel, wo wir unseren Lebensabend verbringen.
Hier leben wir steuerfrei, da meine Invalidenrente in Spanien steuerfrei ist und meine Frau weit unter dem Satz leigt.
Und wir zahlen hier auch keine KV Beiträge.
Ich habe unseren Fall nur als Beispiel genannt, wie es gehen kann.
Ich hatte eine sehr kompetente und nette Ansprechpartnerin bei der Techniker, mit der ich auch über E-Mail konferieren konnte.
Die hat mir auch alle entsprechenden Gesetzestexte zukommen lassen.
In Deutschland ist es ja sogar so schlimm, wenn uns die Techniker oder auch jede andere, aus Kulanz aufgenommen hätte, wie die Seg.Soc., dann hätten sowohl die KV als auch wir mit einem Strafverfahren rechnen müssen. Ich glaube, man hätte es dann Sozialbetrug genannt.
Das ist Deutschland.
Aber trotzdem allerbesten Dank fuer deine wirklich guten Tipps, die hoffentlich auch anderen noch helfen können.