Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
@ Reisebär, das interessiert mich jetzt mal, deiner Frau können höchstens Monate in der RV fehlen, weil man muss ja mind 5 Jahre eingezahlt haben um überhaupt was zu bekommen....
was hat denn die KV damit zu tun? Ich lerne ja gerne was dazu, kannst du das mal näher ausführen?
Im Prinzip hat Andreas ja schon alles gut erklärt.
Aber du hast scheinbar etwas falsch verstanden. Ich sprach nicht von fehlenden Monaten in der RV sondern bei der Mitgliedszeit in der gesetzlichen KV.
Und da kommt dann die von Andreas angesprochene 9/10 Regelung zum Tragen.
Du musst also in der zweiten Arbeitshälfte deines Lebens mindestens 9/10 (also 90 %) der Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied gewesen sein, um im Rentenalter Zutritt zur gesetzlichen KV der Rentner zu bekommen.
Angerechnet werden dabei auch Mitgliedszeiten in anerkannten ausländischen gesetzlichen KV, auch die Mitgliedszeiten als Familien-versicherter.
Meine Frau war halt nun mal in den letzten Jahren bei mir in der Seg.Soc. in Spanien familienversichert.
Und laut spanischem Recht (ich glaube auch EU Recht) erlischt dieses Recht auf Familienversicherung mit dem Zeitpunkt, zu dem der Familienversicherte eine eigene Rente bezieht. Dann ist für die KRANKENVERSICHERUNG das Land zuständig, in dem auch die Rente gezahlt wird In diesem Falle also Deutschland, weil meine Frau deutsche Altersrente bezieht.
Da ihr aber im Rahmen dieser 9/10 Regelung einige Monate Mitgliedszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlen, verweigert man ihr den Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner.
Nun alle Klarheiten beseitigt?