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Thema: Einheitliche Telefonnummer um Selbstmorde zu verhindern

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  1. #1
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von kuehnetec Beitrag anzeigen
    ...........Hinzu kommt das in ES es keine "grundsätzliche" soziale Absicherung gibt
    so wie in D...........

    Mfg Andreas
    Also wir persönlich, sogar als residente Ausländer haben das anders erlebt.
    Ich habe in Spanien die absolute dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bekommen.
    In Deutschland kannst du den Kopf unter dem Arm tragen und bekommst die nicht.
    Die Seg.Soc. hat mir zunächst nur die Berufsunfähigkeit zugesprochen, das Sozialgericht in 3-minütiger Verhandlung sofort die absolute Erwerbsunfähigkeit.
    In der Zeit der "nur" Berufsunfähigkeit hat natürlich das Geld an allen Ecken gefehlt.
    Somit konnte ich Aufstockung durch Sozialhilfe beantragen, konnte Wohngeld beantragen .
    Des weiteren:
    Ich habe beim Spanier gearbeitet, dadurch war mein Frau als Hausfrau bei mir in der Seg.Soc. familienversichert.
    Als meine Frau dann ihre Altersrente von Deutschland bekam, sagte die Seg.Soc. natürlich, das nun die Krankenversicherung im Land des Rentenversicherungsträgers zuständig sein.
    Da aber einige Monate (Monate nicht Jahre) Mitgliedszeit in der gesetzlichen KV fehlen, wurde meine Frau nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.
    Da geht auch nichts auf Kulanz oder ähnlichem. Das steht so in dem deutschen Asozialgesetzbuch.
    Das zum Thema Sozialstaat in Deutschland.
    Die Seg.Soc. hat sich zwei Jahre mit der deutschen Sozialversicherung rumgestritten und meine Frau war in der Zeit quasi nicht versichert.
    Bis letztendlich die Seg.Soc. entschieden hat, meine Frau aus Kulanzgründen wieder bei mir in die Familienversicherung aufzunehmen.
    Somit ist sie jetzt mit allen Rechten gesetzlich krankenversichert, und das sogar noch beitragsfrei.
    In Deutschland hätten wir unsere Renten versteuern müssen.
    In Spanien ist meine Invalidenrente steuerfrei, und die meiner Frau auch, weil sie unterm Satz liegt.
    In Deutschland hätten wir KV Beiträge zahlen müssen,
    In Spanien nicht.
    In Spanien hatte ich einige Jahre die Medikamente komplett gratis, jetzt muss ich ein Minimum zuzahlen.
    Natürlich weiß ich nicht, ob in ganz Spanien so verfahren wird oder ob es in Catalunia (wo ich nur noch 4 Wochen wohne) andere Regelungen gibt.
    Daher sehe ich deine obige Aussage etwas differenzierter.
    Und verstehe auch nicht, wie Spanier einen so schlimmen sozialen Abstieg machen können, wenn sogar mir, als residentem Ausländer so geholfen wird.
    Also in meinen Augen ist Spanien gegenüber Deutschland der bessere Sozialstaat, aber eben wegen meiner subjektiven, positiven Erfahrungen.

    Was ich weiter unten schrieb, sind halt das, was ich in den Medien gehört habe.

  2. #2
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    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Des weiteren:
    Ich habe beim Spanier gearbeitet, dadurch war mein Frau als Hausfrau bei mir in der Seg.Soc. familienversichert.
    Als meine Frau dann ihre Altersrente von Deutschland bekam, sagte die Seg.Soc. natürlich, das nun die Krankenversicherung im Land des Rentenversicherungsträgers zuständig sein.
    Da aber einige Monate (Monate nicht Jahre) Mitgliedszeit in der gesetzlichen KV fehlen, wurde meine Frau nicht in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen.
    Da geht auch nichts auf Kulanz oder ähnlichem. Das steht so in dem deutschen Asozialgesetzbuch.
    @ Reisebär, das interessiert mich jetzt mal, deiner Frau können höchstens Monate in der RV fehlen, weil man muss ja mind 5 Jahre eingezahlt haben um überhaupt was zu bekommen....
    was hat denn die KV damit zu tun? Ich lerne ja gerne was dazu, kannst du das mal näher ausführen?

  3. #3
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
    @ Reisebär, das interessiert mich jetzt mal, deiner Frau können höchstens Monate in der RV fehlen, weil man muss ja mind 5 Jahre eingezahlt haben um überhaupt was zu bekommen....
    was hat denn die KV damit zu tun? Ich lerne ja gerne was dazu, kannst du das mal näher ausführen?
    Im Prinzip hat Andreas ja schon alles gut erklärt.
    Aber du hast scheinbar etwas falsch verstanden. Ich sprach nicht von fehlenden Monaten in der RV sondern bei der Mitgliedszeit in der gesetzlichen KV.
    Und da kommt dann die von Andreas angesprochene 9/10 Regelung zum Tragen.
    Du musst also in der zweiten Arbeitshälfte deines Lebens mindestens 9/10 (also 90 %) der Zeit in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied gewesen sein, um im Rentenalter Zutritt zur gesetzlichen KV der Rentner zu bekommen.
    Angerechnet werden dabei auch Mitgliedszeiten in anerkannten ausländischen gesetzlichen KV, auch die Mitgliedszeiten als Familien-versicherter.
    Meine Frau war halt nun mal in den letzten Jahren bei mir in der Seg.Soc. in Spanien familienversichert.
    Und laut spanischem Recht (ich glaube auch EU Recht) erlischt dieses Recht auf Familienversicherung mit dem Zeitpunkt, zu dem der Familienversicherte eine eigene Rente bezieht. Dann ist für die KRANKENVERSICHERUNG das Land zuständig, in dem auch die Rente gezahlt wird In diesem Falle also Deutschland, weil meine Frau deutsche Altersrente bezieht.
    Da ihr aber im Rahmen dieser 9/10 Regelung einige Monate Mitgliedszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlen, verweigert man ihr den Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner.
    Nun alle Klarheiten beseitigt?

  4. #4
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    @Reisebär,
    Ich würde aber trotzdem mal einem EURES Berater kontaktieren
    die haben doch mehr Überblick über die gesetzlichen Reglungen
    die in der EU Anwendung finden müssen.

    Die Krankenversicherungsfachkräfte sind oftmals mir komplizierten Versicherungsfragen aus der EU überfordert dafür gibt es den EURES Berater
    der erklärt auch der KV die Gesetzeslage die in dem speziellen Fall anzuwenden ist.

    Warscheinlich hat die gesetzliche Krankenkasse in D
    deine Frau jetzt als" freiwilliger
    sonstiger Versicherter" versichert.

    Warscheinlich muß deine Frau jetzt als Rentner den vollen Beitragsatz
    für "freiwillig Versicherte" bei ihrer KV bezahlen.

    Der Beitrag zur KV der Rentner ist aber viel günstiger gerade bei
    kleinen Renten ist das ein geldwerter Vorteil.

    Jede gesetzliche Krankenkasse hat einen Beirat da kann man auch solche Sachen
    klären lassen ohne das erstmal Kosten auflaufen.
    Widerspruch gegen den Bescheid würde ich auch erstmal einlegen
    ich würde denen auch mitteilen das man sich an den EURES Berater wenden
    wird um die Sache zu klären.

    Manchmal hilft schon die Androhung das man sich Hilfe von übergeordneten
    Stellen beschafft um die Sache ins rollen zu bringen.

    Habt ihr mit deutschen Krankenversicherung eine Möglichkeit
    rechtsverbindlich zu kommunizieren z.b durch ein persönliches
    elektronisches Postfach?
    Das bieten die meisten deutschen Krankenkassen mittlerweile an.
    Dann wird vieles einfacher mit denen rechtsverbindlich aus der Ferne zu kommunizieren.
    Das hat den Vorteil das sich Verwaltungsprozesse und Anfragen sich erheblich vereinfachen lassen
    ohne den nervenden langen Postweg.

    So ist es auch möglich die eletronischen Schreiben und
    Bescheide gleich zum Eures Berater
    weiterzuschicken....

    Mfg Andreas

  5. #5
    Insider Avatar von Reisebär
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    Hallo Andreas,
    das Thema ist für uns mittlerweile durch.
    Nachdem sich die Seg.Soc. und die deutsche Krankenkasse (es lief also schon auf höherer Ebene) letztendlich 2 Jahre gestritten haben, hat die Seg.Soc. meine Frau wieder als vollwertiges Mitglied bei mir als familienversichert aus Kulanz aufgenommen, weil es ja auch ein spanische Gesetz gibt, nach dem niemand ohne Krankenversicherung sein muss.
    Dadurch haben wir dann endgültig mit diesem Asozialstaat (zumindest für Deutsche) endgültig abgeschlossen, unseren Traum erfüllt und ziehe ja jetzt auf die Insel, wo wir unseren Lebensabend verbringen.
    Hier leben wir steuerfrei, da meine Invalidenrente in Spanien steuerfrei ist und meine Frau weit unter dem Satz leigt.
    Und wir zahlen hier auch keine KV Beiträge.
    Ich habe unseren Fall nur als Beispiel genannt, wie es gehen kann.
    Ich hatte eine sehr kompetente und nette Ansprechpartnerin bei der Techniker, mit der ich auch über E-Mail konferieren konnte.
    Die hat mir auch alle entsprechenden Gesetzestexte zukommen lassen.
    In Deutschland ist es ja sogar so schlimm, wenn uns die Techniker oder auch jede andere, aus Kulanz aufgenommen hätte, wie die Seg.Soc., dann hätten sowohl die KV als auch wir mit einem Strafverfahren rechnen müssen. Ich glaube, man hätte es dann Sozialbetrug genannt.
    Das ist Deutschland.
    Aber trotzdem allerbesten Dank fuer deine wirklich guten Tipps, die hoffentlich auch anderen noch helfen können.

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