Ich hatte an anderer Stelle schon gefragt.
Sieht es bei einem spanischen PKW mit spanischer Matricula genauso aus?
Muss ich das auch innerhalb von 6 Wochen hier als Umzugsgut anmelden?
Denn bis zur notariellen Escritura, die ich ja für Empadronamiento brauche, reichen mir diese 6 Wochen nicht.
Aber ich kann ja wohl auch erst mal 6 Wochen urlaub hier machen, bevor die Zeit der Einfuhr zu laufen beginnt????
Wer weiß dazu näheres?