Wie kommt man auf die Idee wildfremde Menschen am Strand zu filmen und das Video ins Internet zu stellen.
Stichwort Persönlichkeitsrechte
Unfassbar
Das ist aber jetzt ironisch gemeint, oder?
Wieviel Fernsehdokus gibt es, wo wildfremde Menschen am Strand gefilmt werden, die man auch nicht nach ihren Persönlichkeitsrechten gefragt hat?
Wieviel Webcams gibt es alleine an den Stränden von Gran Canaria?
Also bei Videos vom Strand auf Persönlichkeitsrechte zu pochen, halte ich für etwas übertrieben.
§ 201a StGB sagt aber ganz klar NICHT aus, das Bildaufnahmen in der Öffentlichkeit, und auch ein Strand zählt zur Öffentlichkeit, nicht veröffentlicht werden dürfen.
Seitens Datenschutzbeauftragter heißt es wie folgt:
Gleiches wie in Berlin gilt auch am Strand.Treten diese Menschen lediglich als Beiwerk zu einer Landschaft oder Örtlichkeit auf, dürfen sie fotografiert und die Fotos später veröffentlicht werden. Der Berlin-Tourist muss daher nicht alle anderen Touristen vor dem Brandenburger Tor fragen, ob er das soeben geschossene Foto bei Facebook hochladen darf, obwohl auch sie darauf zu sehen sind.