Nachtrag: Meine in Deutschland festgestellte GdB wird nach Aussagen der BASE in Las Palmas, eines Arztes und der Gemeindeverwaltung nicht anerkannt. Sie muss nach spanischem Recht (was strenger sein soll) erfolgen um z.B. die Kfz-Steuerbefreiung in der Gemende SBT zu erhalten oder einen Schwerbehindertenparkplatz zugeteilt zu bekommen.
Zur Klarstellung: Der blaue Parkberechtigungsausweis auch aus Deujtschland gilt natürlich Europaweit (ab 80 %, Merkzeichen G, aG oder Bl.). Wie es beispielsweise mit dem gleichfarbigen Ausweis einer schweizer Behörde (mehrfach gesehen) auf Gran Canaria aussieht, konnte man mir bisher auch bei der Polizei nicht wirklich beantworten.