Es gibt ja hier keinen Steuerbescheid, daher ist es mir nicht so ganz klar, ab wann die Steuererklärung vom Finanzamt akzeptiert ist. Ich habe im vorigen Jahr die Steuererklärung direkt beim Finanzamt gemacht. In diesem Jahr hatte ich einen Steuerberater, mit dem ich allerdings nicht so sehr zufrieden war. Er sah meine deutsche Bescheinigung über 40 % Behinderung als problematisch an. Ich habe es übersetzten lassen und er hat es dann so eingereicht. Er meinte, es könnte vom Finanzamt eine Bestätigung von der hiesigen Sozialversicherung verlangt werden.
Die erste Rate meiner Steuern wurde abgebucht, die zweite ist im November fällig. Nun meine Frage, kann das Finanzamt noch im nachhinein prüfen und muss ich mit Nachzahlungen rechnen?