Nein, ich bin nicht endgültig abgedreht, weil ich nach sowas frage, grins.
Ich muss meine Patientenverfügung erneuern.
Damit diese im Fall des Falles nicht angefochten werden kann, ist es ratsam, dass man diese Verfügung bei einem Psychiarter oder Psychologen unterschreibt, und der eben kurz schriftlich bestätigt, dass man bei Unterschrift im Beseitz der vollen Geschäftsfähigkeit war.
Für solch einen spezielle Fall sollte es aber dann doch ein deutscher bzw. deutschsprachiger Arzt sein.
Ich denke, ein Neurologe tut es auch.
Kann auch ruhig ein privater sein, da die Kasse so etwas eh nicht bezahlt.
Wer kennt da wen im Süden.