Noch mal kurz und knapp...

Maskentragepflicht gilt ab:
Verlassen der Wohnung, Hotelzimmer, Bulgalow etc.

Ausnahmen sind:
Ärztliches Attest eines spanischen Arztes mit hiesiger Zulassung, erkennt man an der Col: Nr.:
Am Strand bei erreichen seines gewünschten Liegeplatzes, verlässt man diesen, warum auch immer, muss Maske auf.
Im Restaurant bei der Nahrungsaufnahme.

Rauchen in der Öffentlichkeit:

Es muss ein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen eingehalten werden.

Das kann auf Restaurantterrassen zu Problemen führen.
Die Besitzer haben die Anordnung einen Mindestabstand der Gäste von Tisch zu Tisch von 1,5 Metern einzuhalten. Da die Besitzer eh schon nur reduziert Gäste bewirten können, nämlich 75%, ist der Tischabstand selten so das von Gast zu Gast 2 Meter garantiert sind. Darum untersagen einige Besitzer das Rauchen.

Arbeitskräfte müssen an ihrem Arbeitsplatz immer eine Maske tragen, auch Restaurantbesitzer....