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Thema: Corona-Virus Kanaren

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  1. #1
    Admin Avatar von felin
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  2. #2
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    Habe es mal eben durch den Übersetzer geschickt, damit auch die nicht so gut spanisch sprechenden bescheid wissen:

    Erstens: In Abschnitt 1.1 wird ein dritter Absatz in Bezug auf "Sorgfalts- und Schutzpflichten" mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

    "Es wird empfohlen, alle Arten von Gruppen oder Treffen von nicht zusammenlebenden Personen, die in privaten Räumen stattfinden, auf maximal 10 Personen zu beschränken, obwohl der Sicherheitsabstand garantiert werden kann."

    Zweitens: Abschnitt 1.3 in Bezug auf "Obligatorische Verwendung von Masken" wurde geändert und in folgenden Begriffen formuliert:

    1.3. Obligatorische Verwendung von Masken.

    1. Alle Personen ab sechs Jahren müssen eine Maske tragen:

    a) Auf öffentlichen Straßen, in Außenräumen und in geschlossenen Räumen zur öffentlichen Nutzung oder für die Öffentlichkeit zugänglich, unabhängig davon, ob der zwischenmenschliche Sicherheitsabstand mindestens 1,5 Meter beträgt.

    b) In außeruniversitären Bildungszentren ist die Maske nicht obligatorisch:

    b.1.- bei stabilen Schulkoexistenzgruppen.

    b.2.- in den übrigen Schulgruppen, wenn sie in einem Abstand von mindestens 1,5 Metern an ihren Schreibtischen sitzen.

    c) In Hotel- und Catering-Einrichtungen und -Dienstleistungen, einschließlich Bars und Cafeterias, ist die Verpflichtung zur Verwendung einer Maske nur zum Zeitpunkt der Aufnahme von Speisen oder Getränken ausgeschlossen.

    d) In Naturräumen oder im Freien außerhalb von Bevölkerungszentren ist die Verpflichtung zur Verwendung einer Maske ausgeschlossen, solange der Zustrom von Personen die Einhaltung eines zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands von mindestens 1,5 ermöglicht Meter.

    e) An den Stränden und Schwimmbädern ist die Verpflichtung, die Maske während des Badens und während des Aufenthalts in einem bestimmten Raum zu verwenden, ohne sich zu bewegen, vorausgesetzt, dass die Einhaltung des zwischenmenschlichen Sicherheitsabstands zwischen allen Benutzern gewährleistet werden kann. nicht zusammen leben. In jedem Fall ist die Verwendung einer Maske für die Eingänge, Bewegungen und Spaziergänge, die in diesen Räumen und Einrichtungen stattfinden, obligatorisch.

    f) Die Eigentümer von Einrichtungen, Räumen und Räumlichkeiten müssen die Einhaltung dieser Verpflichtungen in ihnen gewährleisten.

    g) Die korrekte Verwendung der Maske ist obligatorisch und bedeckt Nase und Mund jederzeit vollständig. Ebenso muss es richtig an Nase und Kinn angepasst werden, um zu verhindern, dass Atemsekrete in die Umwelt gelangen.

    2. Die Verpflichtung zur Verwendung einer Maske ist in den in Artikel 6.2 des Royal Decree-Law 21/2020 vom 9. Juni vorgesehenen Fällen über dringende Präventions-, Eindämmungs- und Koordinierungsmaßnahmen zur Bewältigung der verursachten Gesundheitskrise nicht durchsetzbar für COVID-19.

    3. Die Verwendung einer Maske wird empfohlen:

    a) In privaten Räumen, sowohl offen als auch geschlossen, wenn Treffen von Menschen aus verschiedenen Koexistenzzentren abgehalten werden.

    b) Hygienischer Art, vorzugsweise wiederverwendbar. "

    Drittens: Anpassung des Regierungsabkommens vom 19. Juni 2020.

    Die Abschnitte des Regierungsabkommens vom 19. Juni 2020 müssen gemäß den in Abschnitt 1.3 "Obligatorische Verwendung von Masken" enthaltenen Vorschriften angepasst werden.

    Die Bestimmungen von Abschnitt 11 von Punkt 2.1 in Bezug auf "Allgemeine Maßnahmen in Bezug auf Kapazität und Sicherheitsabstand" bleiben jedoch im Wortlaut des Regierungsabkommens vom 9. Juli 2020 erhalten.

    Viertens: In Abschnitt 2.1 wird Punkt 12 in Bezug auf "Allgemeine Maßnahmen in Bezug auf Messung und Sicherheitsabstand" mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

    "2.1.12. Rauchen, Verwenden von Tabakinhalationsgeräten, Wasserpfeifen, Wasserpfeifen, Shisha oder dergleichen ist auf öffentlichen Straßen und im Freien nicht gestattet, solange die Einhaltung eines Abstands von nicht gewährleistet werden kann 2 Meter zwischenmenschliche Sicherheit. "

    Fünftens: Buchstabe a) von Abschnitt 3.2 in Bezug auf "Restaurierungsaktivitäten" wird geändert und in folgenden Begriffen formuliert:

    "a) Zwischen den Tischen oder Tischgruppen sowie in der Bar muss zwischen Kunden oder Gruppen ein Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die maximale Belegung pro Tisch oder Tischgruppe im Innen- und Außenbereich beträgt zehn Personen. In jedem Fall müssen die Betriebe den oben genannten Abstand ausreichend gekennzeichnet haben.

    Sechs.- Abschnitt 4.2 in Bezug auf "Diskotheken und Nachtleben" wurde geändert und in folgenden Begriffen abgefasst:

    "4.2. Diskotheken und Nachtleben.

    Clubs und andere Einrichtungen des Nachtlebens dürfen Open-Air-Räume ausschließlich der Öffentlichkeit zum Verzehr am Tisch zugänglich machen.

    In jedem Fall beträgt die Kapazität auf Terrassen 75%.

    Tanzflächen sind nicht erlaubt. "

    Siebter Abschnitt 4 von Punkt 4 in Bezug auf "Bedingungen für die Entwicklung bestimmter Einrichtungen, Aktivitäten und öffentlicher Shows" wird geändert und in folgenden Begriffen abgefasst:

    "4.4. Die Verwendung von Tabakinhalationsgeräten, Wasserpfeifen, Wasserpfeifen, Shisha oder ähnlichem ist in allen Unterhaltungs-, Freizeit-, Hotel-, Restaurant- und anderen öffentlich zugänglichen Einrichtungen verboten."

    Achte: Zu Punkt 4 wird ein Abschnitt 6 über "Bedingungen für die Entwicklung bestimmter Einrichtungen, Aktivitäten und öffentlicher Shows" mit folgendem Wortlaut hinzugefügt:

    "4.6. Freizeit-, Freizeit- und Freizeitboote mit wirtschaftlicher Aktivität dürfen der Öffentlichkeit ausschließlich Außenbereiche zum sitzenden Verbrauch zugänglich machen. In jedem Fall beträgt die maximal zulässige Kapazität 75%."

    Neunte: Veröffentlichung dieser Vereinbarung im Amtsblatt der Kanarischen Inseln.

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