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Thema: Corona-Virus Kanaren

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  1. #1
    Insider
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    Der von mir oben genannte Link sollte wohl immer den aktuellen Stand aufweisen. Ergänzungen der Länder sind zusätzlich zu beachten.
    Alles andere sind Mutmaßungen und persönliche Interpretationen!

    In zitiere aus o.g. Link:
    "Wie wird die Testpflicht kontrolliert?

    Reisende aus Risikogebieten sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Rückkehr beim*****zuständigen Gesundheitsamt*****zu melden und dort auch Angaben über mögliche Symptome und einen Test zu machen.

    Vor der direkten Einreise aus einem Risikogebiet mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus müssen die Reisenden dagegen sogenannte*****Aussteigekarten*****ausfüllen. Auf diesen Karten werden auch Angaben zu Symptomen und zu einem vorhandenen Testergebnis gemacht. Die Aussteigekarten werden eingesammelt und an die Gesundheitsbehörden am Wohnort bzw. Zielort der Reisenden in Deutschland weitergegeben (soweit noch kein negatives Testergebnis nachgewiesen wurde). Diese lokalen Behörden führen dann Stichprobenkontrollen zur Überwachung der häuslichen Quarantäne durch"
    @ thomas:
    Aussteigekarten für Gesundheitsamt zur Überwachung, die weitere Registrierung NUR für den Test und dessen Ergebnis - persönlich! - Ergebnis ist dann zum/dem Gesundheitsamt melden/mitzuteilen.

  2. #2
    Aktivist
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    Zitat Zitat von Wolfgang K Beitrag anzeigen
    Ergebnis ist dann zum/dem Gesundheitsamt melden/mitzuteilen.
    Das ist nicht korrekt, wie schon geschrieben muss die Aufenthaltsadresse via Aussteigekarten an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Das negative Testergebnis muss nicht gemeldet werden, zumindest gibt es keine entsprechende bundesweite Regelung. Das ist genau so auch auf der genannten Seite des Bundesgesundheitsministerium nachzulesen:
    Zitat Zitat von Bundesgesundheitsministerium
    Jeder, der sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss sich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde melden und die Aufenthaltsadresse angeben.
    => Das ist unbestritten der Fall und erfolgt via Aussteigekarte (siehe https://www.bundesgesundheitsministe...eigekarte.html).

    Zitat Zitat von Bundesgesundheitsministerium
    Für Tests, die in Deutschland durchgeführt werden, besteht eine sogenannte Labormeldepflicht. Das heißt: Die Labore müssen positive Testergebnisse dem zuständigen Gesundheitsamt melden.
    Zitat Zitat von Bundesgesundheitsministerium
    Ein negatives Testergebnis führt in den meisten Ländern dazu, dass keine häusliche Quarantäne mehr erforderlich ist. In bestimmten Ländern ist dafür jedoch eine Wiederholungstestung nach einigen Tagen notwendig.
    Ein Hinweis auf eine Meldepflicht für ein negatives Testergebnis findet sich nirgendwo und existiert nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt auch nicht. Übrigens habe ich mein Testergebnis nicht per E-Mail bekommen, sondern ausschließlich über den QR-Code und die zugehörige Labor-App.

    Zitat Zitat von thomas Beitrag anzeigen
    Davon abgesehen sind ab heute neue Bestimmungen in Kraft getreten.
    ab Heute ist eine 5 tägige Quarantäne Pflicht , auch ein negativer Test beendet diese nicht.
    Das ist nicht korrekt, zumindest gibt es keine entsprechende bundesweite Regelung. Es gab eine entsprechende Planung, die aber nicht rechtzeitig umgesetzt werden konnte. Aktuell steht dafür der 15.10. im Raum, allerdings ist das noch nicht offiziell bestätigt und wird von einigen Ländern als problematisch angesehen, da es mitten in den Herbstferien liegt. Insofern könnte es auch der 1.11. werden, aber das ist zum aktuellen Zeitpunkt reine Spekulation.

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