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Thema: Corona-Virus Kanaren

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  1. #1
    Tourist
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Kanarische Gesetzgebung (wird ab heute angewendet): Um in eine auf den Kanarischen Inseln angesiedelte touristischen Beherbergung einziehen zu dürfen muss man mindestens einen Antigen-Test bei der Anmeldung in der Anlage vorlegen und eine Kopie abgeben. Sonst ist kein Einzug möglich.

    Gesamtspanische Gesetzgebung (wird ab 23. November angewendet): Um über spanischen Häfen und Flughäfen in das Land einreisen zu dürfen wird man einen PCR-Test benötigen.

    Die kanarische Regierung machte ihre Gesetzgebung weil vom spanischen Staat nichts gemacht wurde, sonst hätten die kanarischen Inseln nichts machen brauchen.
    Vom Gesetz das Spanien vor 1,5 Tagen beschlossen hat, hat man vor 1,5 Tagen zum ersten Mal etwas gehört.



    Ohne politisch werden zu wollen: Wenn du die Handlungen, Untätigkeit, Interviews, neue Gesetze und sonstige geistige Ergüsse der aktuellen spanischen Regierung mitverfolgen würdest, dann würdest du zweifellos erkennen warum Spanien nicht funktioniert.

    Hab ich das richtig verstanden? Ab 23.11.20 nur noch mit negativen PCR Test (nicht älter als 72 Std.), Test vor Ort nicht mehr möglich
    und Risiko der Geldstrafe. Der Antigentest wird nicht mehr anerkannt.

  2. #2
    Insider
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    Zitat Zitat von yellowjoker Beitrag anzeigen
    Hab ich das richtig verstanden?......
    Sorry, da gibt's doch nix misszuverstehen und, Vollzitate sind sowas von :-((

  3. #3
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von yellowjoker Beitrag anzeigen
    Hab ich das richtig verstanden? Ab 23.11.20 nur noch mit negativen PCR Test (nicht älter als 72 Std.), Test vor Ort nicht mehr möglich
    und Risiko der Geldstrafe. Der Antigentest wird nicht mehr anerkannt.
    Es berichten mehrere spanische Zeitungen konform, dass der PCR Test, max Gültikeit 72 Std. bei Einreise PFLICHT ist.
    Bei Verstoß Geldstrafe bis zu 6.000 Euro UND den PCR Test auf Kosten des Reisenden.

  4. #4
    Admin Avatar von felin
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    Zu der Problematik der verschiedenen Tests...

    Es herrscht zur Zeit eine Konfusion welche Tests nun gültig sind und welche nicht.

    Die kanarische Regierung hatte auch Antigentests auf die Liste der gültigen Tests gesetzt aber die Zentralregierung hat im BOE nur PCR-Tests als gültig deklariert.
    Dieses Problem wurde auch in der Zeitung "elmundo.es" publiziert.

    Meiner Meinung nach steht das BOE (Boletin Oficial de España) über dem BOC (Boletin Oficial de Canarias)
    Zumal der Flughafenbetreiber AENA unter der Hoheit der Zentralregierung steht und die Kontrolle auf dem Flughafengelände durchgeführt wird. (zu sehen auf einem Foto in der Zeitung)

  5. #5
    Insider Avatar von elke
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    Es gibt Testzentren an einigen deutschen Flughäfen:

    https://www.centogene.com/covid-19/t...t-airport.html
    Ich lebe auf Gran Canaria

  6. #6
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von elke Beitrag anzeigen
    Es gibt Testzentren an einigen deutschen Flughäfen:

    https://www.centogene.com/covid-19/t...t-airport.html
    Und da wird mit der "Not" der Passagiere wieder richtig Kohle gemacht.
    Resultat innerhalb von 12 Std. = 59 Euro. (Aber wer kann und will so lange warten?)
    Resultat innerhalb von 6 Std. = 139 Seuro, also mehr wie das doppelte.
    Ich weiß nicht, wie ihr das seht, aber ich finde das unverschämt.

  7. #7
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    @ Felin
    Fragt sich nur, wer zustaendig ist.
    Vielleicht kommt in der kommenden Woche eine Verordnung aus Bruessel und diese stellt wieder alles auf den Kopf.

    Ich stehe dem gelassen gegenueber, denn ich bekam gestern die Mitteilung, dass ab Mitte Dezember bei unserem Gesundheitsamt die Covid-Impfungen beginnen sollen.
    Sobald der Impfmarathon gestartet ist, wird sich auch der Verordnung- Dschungel entzerren. Dann wird es so sein, ohne Impfung keine Auslandsreisen.

  8. #8
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    @ Reisebär

    Na ja "Not der Passagiere" wuerde ich das nicht bezeichnen. Jeder reist doch freiwillig. Wem es zu teuer ist, soll daheim bleiben.
    Die Preise fuer Flüge sind maßvoll geblieben. Da kann man schon für seine und die Sicherheit seiner Mitmenschen etwas
    abzweigen. Wer zu Zeiten der Pandemie eine Auslandsreise bucht, muss auch für seine Gesundheit Verantwortung tragen.

  9. #9
    Admin Avatar von felin
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    Vielleicht als Tipp für Personen die einreisen und nicht wissen ob ihr Test gültig ist oder nicht....
    Druckt diese Mittelung der kanarischen Regierung aus:
    https://www3.gobiernodecanarias.org/...edad-del-test/
    Dort steht:
    Der Test muss im Herkunftsland oder in der EU amtlich zugelassen sein.

    Das ist nur ein Tipp, ich werde einen Teufel tun und mich in irgend einer Weise auf einen Test festlegen.

  10. #10
    Insider
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    Hier die Einreisebestimmungen (Quelle Boulevard Gran Canaria, Sondermitteilung per Email)
    12.11.2020, 15:56 (vor 2 Tagen)



    Diesen Donnerstag 12.11.2020 veröffentlichte das Offizielle Staatsblatt die Resolution, die diese Maßnahme im Anschluss an die europäische Empfehlung vom 13. Oktober festlegt, sowie die Liste der Länder und Gebiete, in denen Passagiere, die aus diesen Ländern kommen, einen PCR-Diagnosetest mit negativem Ergebnis als Einreisevoraussetzung haben müssen. Die Resolution tritt am 23. November in Kraft.



    Im Falle der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums sind die Einschlusskriterien rote oder graue Risikobereiche: Es sind folgende Staaten: Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechische Republik, Kroatien, Zypern, Dänemark (mit Ausnahme der Färöer-Inseln und Grönland), Estland, Frankreich, Deutschland, Griechenland (mit Ausnahme der Regionen Kitri, Ionia Nisia, Dytiki Ellada und Sterea Ellada), Slowenien

    Ebenfalls eingeschlossen sind Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen (mit Ausnahme der Regionen Rogaland, Møre og Romsdal, Nordland, Viken, Innlandet, Vestfold og Telemark, Agder, Vestland, Trøndelag und Troms og Finnmark), die Niederlande, Polen, Portugal (mit Ausnahme der autonomen Region der Azoren), Rumänien, Schweden, Liechtenstein und die Slowakei.



    In Bezug auf Drittländer und -gebiete ist das Kriterium für die Aufnahme eine kumulative Inzidenz von mehr als 150 pro 100.000 Einwohner innerhalb von 14 Tagen.

    Es sind folgende Staaten: Albanien, Andorra, Argentinien, Armenien, Aruba, Bahrain, Belize, Bosnien und Herzegowina, Kap Verden, Kolumbien, Costa Rica, Georgien, Gibraltar, Guam, Jordanien, Kuwait, Libanon, Libyen, Nordmazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Marokko, Palästina, Panama, Französisch-Polynesien, Puerto Rico, Russische Föderation, San Marino, Serbien, Schweiz, Tunesien, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich und Vereinigte Staaten.



    Die Auswirkungen der Resolution der Generaldirektion für öffentliche Gesundheit bezüglich der Gesundheitskontrollen, die an den Einreisestellen nach Spanien durchgeführt werden sollen, werden so lange aufrechterhalten, bis die Regierung das Ende der gesundheitlichen Krisensituation erklärt.



    Kontrolle

    Alle internationalen Passagiere, deren Endziel Spanien ist, müssen sich vor der Einreise einer Gesundheitskontrolle unterziehen, die eine Temperaturmessung, eine Dokumentenprüfung und eine Sichtprüfung des Zustands des Passagiers umfassen kann.

    Passagiere, die aus einem gefährdeten Land oder einem gefährdeten Gebiet kommen, müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde, und wenn nicht, werden sie dem von den externen Gesundheitseinrichtungen festgelegten Test unterzogen.



    Fluggäste mit einer Temperatur von mehr als 37,5°C sowie Fluggäste, bei denen nach einer visuellen Untersuchung der Verdacht besteht, dass sie an Covid-19 oder einer anderen übertragbaren Krankheit leiden, die symptomatisch sind oder engen Kontakt zu positiven Fluggästen haben, müssen sich einer Gesundheitsuntersuchung unterziehen, einschließlich einer Bewertung ihres klinischen und epidemiologischen Status.

    Bestätigt die Gesundheitsbeurteilung den Verdacht, dass der Passagier an einer Krankheit leidet, die eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen könnte, handelt es sich um einen engen Kontakt von Covid oder wird nach einer PCR ein positives Ergebnis erzielt, werden die Protokolle für Gesundheitsalarme in Abstimmung mit den autonomen Gemeinschaften aktiviert.



    Im Hinblick auf die Dokumentenkontrolle müssen alle Passagiere, die von einem Flughafen oder Hafen außerhalb Spaniens abfliegen/abfahren, vor der Abreise über die Website www.spth.gob.es oder den Antrag Spain Travel Health-SpTH ausfüllen, ein Formular für die öffentliche Gesundheit, das sogenannte Gesundheitskontrollformular.



    Was den zugelassenen Test betrifft, so handelt es sich um die PCR (Covid-19 RT-PCR) und nicht um andere diagnostische Tests wie Antikörper-Schnelltests, Antigen-Schnelltests oder Hochleistungsserologien.



    Reisebüros, Reiseveranstalter und Luft- oder Seetransportunternehmen sowie alle anderen Vermittler, die Flugscheine einzeln oder als Teil einer Pauschalreise vermarkten, müssen die Fluggäste zu Beginn des Flugscheinverkaufs über die Verpflichtung des Fluggastes informieren, bei der Ankunft das Gesundheitskontrollformular vorzulegen.

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