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Thema: Corona-Virus Kanaren

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Insider Avatar von Reisebär
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    Gibt es denn schon neue Infos, wie es bei der Einreise gehandhabt wird für Urlauber die in privaten Unterkünften wohnen?
    Unsere bekannten sind der wohl irrigen Anischt, dass sie dann keinen Test brauchen.
    Aber das wäre ja nicht Sinn und Zweck der Sache. Gibt es in dieser Sparte denn schon neue Infos?

  2. #2
    Admin Avatar von felin
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    VORSICHT!
    Auf den Kanaren gilt das ab heute, nicht ab dem 23.11.
    Und zwar wie von TC 490 verlinkt:
    http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2020/233/009.html

    Auszug daraus:
    El Gobierno, tras deliberar, y a propuesta del Consejero de Sanidad, acuerda establecer como test de diagnóstico de infección activa válidos, a los efectos de acreditar a los usuarios turísticos como negativos como transmisores de la COVID-19, la PCR (RT-PCR de COVID-19) y los test rápidos de detección de antígeno.
    Demnach wäre auch der Antigenschnelltest gültig, das ist ja der Widerspruch...

  3. #3
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    VORSICHT!
    Auf den Kanaren gilt das ab heute, nicht ab dem 23.11.
    Und zwar wie von TC 490 verlinkt:
    http://www.gobiernodecanarias.org/boc/2020/233/009.html

    Auszug daraus:
    El Gobierno, tras deliberar, y a propuesta del Consejero de Sanidad, acuerda establecer como test de diagnóstico de infección activa válidos, a los efectos de acreditar a los usuarios turísticos como negativos como transmisores de la COVID-19, la PCR (RT-PCR de COVID-19) y los test rápidos de detección de antígeno.
    Demnach wäre auch der Antigenschnelltest gültig, das ist ja der Widerspruch...
    Ich möchte nun unseren Bekannten nichts Falsches übermittlen.
    Dies sind ja nun die Vorschriften des aktuellen BOC

    Aber die Sache mit der Multa von max. 6.000 Euro ist doch meines Wiisens BOE.
    Geht hier nicht nationales Recht vor regionalem Recht?
    Oder dürfen die Kanaren diese Multa einfach aussetzen?

    Sicher werden die Bekannten den geforderten Test pünktlich machen. Aber es kann ja immer mal etwas schief gehen. Daher die Frage.

  4. #4
    Insider Avatar von elke
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    Ich lebe auf Gran Canaria

  5. #5
    Inselfan
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    Zitat Zitat von elke Beitrag anzeigen
    Es scheint, dass es für die Kanaren eine Sonderregelung gibt:

    https://www.fti-group.com/de/presse/...eiter-moeglich
    @elke: Der erste Link ist nicht (mehr) gültig!
    Unsere Vermieterin ist der Auffassung, dass die Kanarische Sonderregelung nur bis einschließlich 22.11.2020 gilt, danach Spanisches Recht! Würde ich logisch finden!

  6. #6
    Insider
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    Hallo zusammen,
    geade fand ich unter Touristik aktuell eine Mitteilung,
    dass man den Coronatest als Schnelltest am Flughafen LPA
    machen kann, Ergebnis in 30 Minuten.
    Auf der anderen Seite sagt man wenn man ohne Test einreist,
    ist eine empfindliche Geldstrafe fällig.
    Was ist denn nun richtig???
    LG

  7. #7
    Admin Avatar von felin
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    Die kanarische Regierung ist noch in Verhandungen mit der Zentralregierung um das Thema Schnelltest ab dem 23.11. zu klären.

  8. #8
    Insider
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    Danke felin...

  9. #9
    Insider
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    Laut diesem Artikel weisen verschiedene Reisegesellschaften darauf hin, dass es keine touristische Wintersaison auf den Kanaren geben wird sofern man nur die PCR-Test erlauben wird. Nur mit den Antigen-Tests kann der Tourismus wieder aktiviert werden. Sie schätzen, dass mit Antigen-Tests ca. 75% der Tourismuszahlen des Vorjahres erreicht werden kann, nur mit PCR-Test ca. 20%.
    https://www.canarias7.es/economia/tu...231444-nt.html

  10. #10
    Insider Avatar von lefty
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    257
    @Reisebär Stand jetzt muss doch jeder, der ab 23.11. in Spanien per Flug einreist, bei Ankunft einen Bescheid über einen negativ ausgefallenen PCR-Test am Flughafen vorweisen, wobei der Test in den letzten 72 Stunden stattgefunden haben muss. Unabhängig von weiteren Regulierungen der Inselregierung.

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