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Thema: Corona-Virus Kanaren

  1. #821
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    falsch zitiert..
    Geändert von franky64 (06.05.2020 um 17:05 Uhr) Grund: falsch

  2. #822
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    Antikörpertests haben nur eine Sicherheit von etwa 86%. Das heißt, bei willkürlicher Testung sind von 100 Testungen 14 unsicher! Somit ist der Test nur wirklich sinnvoll für Leute, die bereits eine festgestellte Covid19 Infektion (egal ob mit oder ohne Symptome) überstanden haben. Denn eine überstandene Infektion bedeutet nach den letzten Erkenntnissen nicht, daß die Leute dauerhaft immun bleiben/sind.
    was ie gestern von Roche in DE vorgestellt haben soll zu 100% sicher sein, laut Aussage von Roche !
    https://www.roche.de/medien/meldunge...onen-5137.html

  3. #823
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    hier die Info die Du gesucht hast..
    https://pbs.twimg.com/media/EXG8m5IW...pg&name=medium
    ? Gemäß Posting vom 3.5. bereits im Einsatz, aber jetzt erst vorgestellt? Da passt was nicht. Oder es wurden alte Tests mit nicht so hoher Zuverlässigkeit zum Einsatz gebracht.

  4. #824
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    Es ist sehr gut wenn es zuverlässige Tests gibt. Diagnosen die nicht zuverlässig sind können viel Verunsicherung und Leid mit sich bringen, nicht nur was Corona angeht.

  5. #825
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von dyson Beitrag anzeigen
    ? Gemäß Posting vom 3.5. bereits im Einsatz, aber jetzt erst vorgestellt? Da passt was nicht. Oder es wurden alte Tests mit nicht so hoher Zuverlässigkeit zum Einsatz gebracht.
    Bei den Veröffentlichungen kommt es mir öfter mal so vor, als ob da was nicht stimmt.
    Wenn ich alleine die Fallzahlen sehe, wie oft da geändert wird, dazu kommt, dann wieder ein Verstorbener zum Leben erweckt.
    Mehr als nur von offiziellen Stellen Daten zu posten kann ich nicht machen.

  6. #826
    Insider Avatar von lefty
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    Vor drei Tagen wurde ja die Verordnung zur "Verwendung von Masken in Transportmitteln" veröffentlicht. Wollte mich da selbst auf den neuesten Stand bringen. Da es vielleicht auch andere interessieren könnte, hier eine Übersetzung des entscheidenden Teils:

    Artikel 1: Verwendung von Masken in Transportmitteln.

    1. Die Verwendung von Masken, die Nase und Mund bedecken, ist für alle Benutzer von Bus-, Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr obligatorisch. Bei Passagieren auf Schiffen und Booten ist die Verwendung von Masken nicht erforderlich, wenn sie sich in ihrer Kabine aufhalten.

    Sie wird auch für Benutzer des öffentlichen Personenverkehrs in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzplätzen, einschließlich des Fahrers, obligatorisch sein.

    2. Transportarbeiter, die in direktem Kontakt mit Fahrgästen stehen, müssen Masken tragen und Zugang zu hydroalkoholischen Lösungen für häufige Handhygiene haben.

    Artikel 2: Bedingungen für die Nutzung von Fahrzeugen im Straßenverkehr.

    1. Bei der privaten und zusätzlichen privaten Beförderung von Personen in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzen, einschließlich des Fahrers, dürfen in jeder Sitzreihe zwei Personen mitfahren, sofern sie Masken tragen und der größtmögliche Abstand zwischen den Insassen eingehalten wird.

    2. Im öffentlichen Personenverkehr in Fahrzeugen mit bis zu neun Sitzen einschließlich des Fahrers können für jede zusätzliche Sitzreihe zwei Personen im Verhältnis zum Fahrer befördert werden, sofern der größtmögliche Abstand zwischen den Insassen eingehalten wird.

    3. In Fahrzeugen, in denen aufgrund ihrer technischen Merkmale nur eine Sitzreihe zur Verfügung steht, wie z.B. in den Führerhäusern von Lastkraftwagen, Lieferwagen oder anderen, dürfen höchstens zwei Personen befördert werden, sofern die Insassen Masken tragen, die ihre Atemwege abdecken und den größtmöglichen Abstand zwischen ihnen einhalten.

    Andernfalls darf nur der Fahrer fahren.

    4. Im öffentlichen Linienverkehr, im Gelegenheitsverkehr und im zusätzlichen privaten Personenverkehr mit Bussen sowie im Eisenbahnverkehr, bei dem alle Fahrgäste einen Sitzplatz benötigen, treffen die Unternehmen die erforderlichen Maßnahmen, um einen möglichst großen Abstand zwischen den Fahrgästen zu gewährleisten, so dass im Verhältnis zum höchstzulässigen Sitzplatz nicht mehr als die Hälfte der verfügbaren Plätze besetzt ist.

    In Bussen ist in jedem Fall die Reihe hinter dem vom Fahrer besetzten Sitzplatz stets leer zu halten.

    5. Im städtischen und stadtnahen öffentlichen Personenverkehr, wo es Bahnsteige für stehende Fahrgäste gibt, ist darauf zu achten, dass der Abstand zwischen den Fahrgästen so groß wie möglich ist, wobei die Besetzung der Hälfte der verfügbaren Sitzplätze und zwei Fahrgäste pro Quadratmeter im Stehplatzbereich als Bezugsgröße festzulegen ist.

    Artikel 3: Maßnahmen zur Verstärkung des Schutzes der Benutzer an Verkehrsknotenpunkten.

    1. Die Betreiber der Verkehrsknotenpunkte (Bahnhöfe, Umsteigehaltestellen, Flughäfen, Seebahnhöfe), an denen Passagiere ein- und aussteigen, legen die erforderlichen Verfahren und organisatorischen Maßnahmen fest und führen sie durch, um den geordneten Durchgang der Passagiere durch die Einrichtungen zu gewährleisten und Staus zu vermeiden.

    2. Die Infrastruktur- und Verkehrsdienstbetreiber müssen in Gebieten, in denen Ballungsräume entstehen können (Bahn- und Busbahnhöfe, U-Bahn- und Bushaltestellen, Flughäfen, Häfen usw.), die Hinweise und Schilder betonen und an die Notwendigkeit der Einhaltung von Sicherheitsabständen und Hygienemaßnahmen erinnern.

    Artikel 4: Maßnahmen zur Kontrolle der Nachfrage nach öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Die Verwaltungen, die für die Aufstellung der kommerziellen Fahrpläne in ihrem jeweiligen Gebiet zuständig sind, können diese ändern, wenn dies zur Verringerung der Intensität der Nachfrage zu Spitzenzeiten des öffentlichen Verkehrs in ihrem Gebiet für notwendig erachtet wird.

    Eine abweichende Bestimmung.

    Artikel 3 Absätze 3 und 4 der Verordnung TMA/254/2020 vom 18. März zur Erteilung von Anweisungen für den Straßen- und Lufttransport werden hiermit aufgehoben.

    2. Artikel 1 der Verordnung TMA/259/2020 vom 19. März zur Erteilung von Weisungen für den Straßentransport wird hiermit aufgehoben.

    Eine abschließende Bestimmung. Gültigkeit.

    Dieser Erlass gilt ab dem 4. Mai 2020 um 00.00 Uhr bis zum Ende des Alarmzustands, einschließlich etwaiger Verlängerungen desselben, oder bis Umstände vorliegen, die einen neuen Ministerialerlass zur Änderung dieses Erlasses rechtfertigen.

    Quelle: https://www.boe.es/diario_boe/txt.ph...OE-A-2020-4789

  7. #827
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    Die neuen Zahlen Gesamtspanien:
    Stand gestern 21:00 Uhr (Festlandzeit):
    Gesamt (inklusive Genesene + Verstorbene ohne jene Personen die Antikörper gebildet haben): 221.447 (Vortag 220.325) +1122
    Genesen: 128.511 (Vortag 126.002) +2509
    Verstorben: 26.070 (Vortag 25.857) +213

    Positiv auf Antikörper getestet: 35.408 (Vortag 33.357) +2051

  8. #828
    Admin Avatar von felin
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    Mercadona ändert ab nächsten Montag, den 11.5. die Öffnungszeiten.
    Diese sind dann: Von 8:00h bis 20:00h.
    Ab dem 14.5. sind dort auch Hygienemasken zu bekommen, der Preis beträgt 6€ pro Paket (10 Stück)

  9. #829
    Insider Avatar von elke
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    Maßnahmen der Riu Hotels für die Wiedereröffnung:

    https://maspalomasahora.com/art/5128...tel-post-covid
    Ich lebe auf Gran Canaria

  10. #830
    Admin Avatar von felin
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    Stand: 7.5. - 14:00h

    Das Dashboard von GRAFCAN wurde komplett überarbeitet und erweitert.
    Alle Daten sind in meiner Grafik danach überarbeitet, darum die starken Veränderungen.

    Aktuell akkumulierte Fälle: 2240 (2237) (2232) (2232)
    Aktive Fälle: 787 (865) (894) (903)
    Geheilte: 1305 (1223) (1194) (1187)
    Verstorbene: 148 (143) (143) (141)
    nach Inseln verteilt:
    Fuerteventura: 23 / aktiv: 2
    La Palma: 77 / aktiv: 36
    El Hierro: 1 / aktiv: 0
    Lanzarote: 71 / aktiv: 29
    La Gomera: 7 / aktiv: 0
    Gran Canaria: 550 (549) (547) (547) (547) (546) (545) (544) (544) (544) (540)
    Teneriffa: 1511 (1509) (1506) (1506) (1504) (1502) (1499) (1498) (1498) (1494) (1481)

    in Klammern --> Vortag, nur bei Veränderung
    Quelle: GRAFCAN

    Name:  COVID19grafcan.jpg
Hits: 365
Größe:  49,3 KB

    Name:  COVID19grafcanGC.jpg
Hits: 361
Größe:  46,6 KB

    Blau: Total akk. - 550 (549) (547) (547) (547) (546) (545) (544) (544) (544) (540)
    Rot: Neue Fälle - 1 (2) (0) (0) (1) (1) (1) (0) (0) (4)
    Gelb: Verstorben - 35 (35) (35) (35) (35) (35) (35) (34) (34) (34) (34) (34)
    Grün: Geheilt - 381 (381) (380) (379) (378) (375) (374) (368) (358) (349) (345)

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