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Thema: Corona-Virus Kanaren

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Admin Avatar von felin
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    Stand: 19.5. - 14:00h

    Aktuell akkumulierte Fälle: 2301 (2297) (2297) (2294) (2292) (2290) (2286) (2282) (2278) (2274) (2272) (2271)
    Aktive Fälle: 563 (zurückliegende Zahlen entfernt, durch die täglichen Änderungen sonst fehlerhaft)
    Geheilte: 1610 (1572) (1536) (1536) (1536) (1534) (1527)
    Verstorben: 155 (154) (153) (151) (151) (151) (151) (151) (149) (149) (149) (149) (148) (148) (144) (143)
    nach Inseln verteilt:
    Fuerteventura: 23
    La Palma: 80 (79) (78)
    El Hierro: 1
    Lanzarote: 74 (73)
    La Gomera: 7
    Gran Canaria: 568 (567) (567) (565) (563) (562) (561) (560) (558) (557) (557) (556) (553) (552) (550) (550) (550)
    Teneriffa: 1547 (1544) (1544) (1543) (1543) (1542) (1540) (1537) (1535) (1533) (1532) (1532) (1529)

    in Klammern --> Vortag, nur bei Veränderung
    Quelle: GRAFCAN

    Name:  COVID19grafcan.jpg
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    Name:  COVID19grafcanGC.jpg
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    Blau: Total akk. - 568 (567) (567) (565) (563) (562) (561) (560) (558) (557) (557) (556) (553) (552) (550) (550)
    Rot: Neue Fälle - 1 (0) (2) (2) (1) (1) (1) (2) (1) (0) (1) (3) (1) (2) (0) (0)
    Gelb: Verstorben - 38 (38) (37) (37) (37) (37) (37) (36) (36) (36) (36) (36) (35) (35) (35) (35) (35) (34) (34) (34)
    Grün: Geheilt - 462 (462) (461) (461) (459) (458) (452) (445) (441) (439) (435) (433) (427) (421) (417) (414)

  2. #2
    Insider
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    Der Gesundheitsminister, Salvador Illa, hat angekündigt, dass das Offizielle Staatsblatt (BOE) "höchstwahrscheinlich morgen früh" die Verordnung veröffentlichen wird, die das Tragen von Masken auf öffentlichen Straßen und in geschlossenen Räumen verbindlich vorschreibt, wenn die Einhaltung des Mindestsicherheitsabstands von zwei Metern nicht garantiert werden kann. Die Verordnung wird in Kraft treten, sobald sie im BOE, das morgen erwartet wird, veröffentlicht wird, und wird "bestimmte Ausnahmen" enthalten

  3. #3
    Admin Avatar von felin
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    Das Boletin ist veröffentlicht.
    Ab Donnerstag, 21.5. ist das tragen von Masken in geschlossenen Räumen, so wie auf öffentlichen Straßen und Plätzen vorgeschrieben sofern man nicht den Mindestabstand von 2 Metern einhalten kann.
    Dies gilt für alle ab dem 6. Lebensjahr.
    https://www.boe.es/boe/dias/2020/05/...-2020-5142.pdf

    Personen die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können sind davon ausgenommen
    Auch darf man sie zum Trinken und Essen abnehmen.... macht Sinn , steht aber so im BOE

  4. #4
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    Das Boletin ist veröffentlicht.
    Ab Donnerstag, 21.5. ist das tragen von Masken in geschlossenen Räumen, so wie auf öffentlichen Straßen und Plätzen vorgeschrieben sofern man nicht den Mindestabstand von 2 Metern einhalten kann.
    Dies gilt für alle ab dem 6. Lebensjahr.
    https://www.boe.es/boe/dias/2020/05/...-2020-5142.pdf

    Personen die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können sind davon ausgenommen
    Auch darf man sie zum Trinken und Essen abnehmen.... macht Sinn , steht aber so im BOE
    Danke felin.
    Habe es mir mal durchgelesen.
    Ich habe ja eine Lungenerkrankung, mir bereitet das tragen einer Maske Atemnot. Nur: Glauben die mir das auf Treu und Glauben? Im Boletin steht ja nichts über einen offiziellen Nachweis darüber.
    Obwohl, ich habe ja eine Historia Clinica, in der steht, dass ich eine COPD (hier EPOC) habe. Das sollte doch sicher reichen, denke ich. Was meint ihr?

  5. #5
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Danke felin.
    Habe es mir mal durchgelesen.
    Ich habe ja eine Lungenerkrankung, mir bereitet das tragen einer Maske Atemnot. Nur: Glauben die mir das auf Treu und Glauben? Im Boletin steht ja nichts über einen offiziellen Nachweis darüber.
    Obwohl, ich habe ja eine Historia Clinica, in der steht, dass ich eine COPD (hier EPOC) habe. Das sollte doch sicher reichen, denke ich. Was meint ihr?
    @ Reisebär,

    gerade von der Guardia Civil die Info bekommen...
    wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann braucht ein ärztliches Attest dafür.

  6. #6
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
    @ Reisebär,

    gerade von der Guardia Civil die Info bekommen...
    wer aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann braucht ein ärztliches Attest dafür.
    Danke felin.
    Deine Antwort könnte mir Ärger ersparen, grins.
    Da werde ich mir mal kurzfristig einen Termin beim Doc besorgen.

  7. #7
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Danke felin.
    Deine Antwort könnte mir Ärger ersparen, grins.
    Da werde ich mir mal kurzfristig einen Termin beim Doc besorgen.
    Würde ich unbedingt schnell erledigen, die Strafen dafür betragen von 601€ bis 30.000€

  8. #8
    Admin Avatar von felin
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    Ich würde das Centro de Salud, bzw. Deine/n Doc. anrufen und fragen, so bist auf der sicheren Seite.

  9. #9
    Insider Avatar von lefty
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    Weil diese Verordnung den Alltag ja schon etwas prägen wird, hier noch ergänzend eine Übersetzung:

    Artikel 1: Zweck.

    Zweck dieser Verordnung ist es, den Maskenzwang für die Bevölkerung zu regeln.

    Für die Zwecke der Bestimmungen dieser Anordnung gilt die im vorstehenden Abschnitt genannte Verpflichtung als erfüllt, wenn jede Art von Maske, vorzugsweise eine hygienische und chirurgische, die Nase und Mund bedeckt, verwendet wird. In jedem Fall sind die Hinweise der Gesundheitsbehörden bezüglich ihrer Verwendung zu beachten.

    Artikel 2: Verpflichtete Personen.

    1. Personen im Alter von sechs Jahren und darüber sind verpflichtet, in den in Artikel 3 genannten Räumen Masken zu tragen.

    2. Die im vorigen Absatz enthaltene Verpflichtung ist in den folgenden Fällen nicht anwendbar:

    a) Personen, die eine Art von Atembeschwerden haben, die durch die Verwendung einer Maske verschlimmert werden können.

    b) Personen, bei denen die Verwendung einer Maske aus gebührend begründeten gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist oder die aufgrund ihrer Behinderung oder Abhängigkeit Verhaltensstörungen aufweisen, die die Verwendung einer Maske unmöglich machen.

    c) Die Durchführung von Aktivitäten, bei denen die Verwendung einer Maske aufgrund ihrer Natur unvereinbar ist.

    d) Ursache höherer Gewalt oder Situation der Notwendigkeit.

    Artikel 3: Räume, in denen die Verwendung einer Maske obligatorisch ist.

    Die Verwendung von Masken ist auf öffentlichen Verkehrswegen, in öffentlichen Plätzen und in allen geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zur Benutzung zur Verfügung stehen oder für die Öffentlichkeit zugänglich sind, obligatorisch, sofern es nicht möglich ist, einen Sicherheitsabstand von mindestens zwei Metern zwischen den Personen einzuhalten.

  10. #10
    Admin Avatar von felin
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    Noch ist es nicht offiziell bestätigt..
    Aber es scheint ab Montag wenn wir in Fase 2 (3. Lockerungsstufe) kommen tatsächlich gestattet zu sein zum Strand und ins Wasser zu dürfen.
    Duschen, Fussduschen, kreative Bereiche bleiben geschlossen.

    Die Centros Comerciales werden wieder eröffnen, mit Einschränkungen.

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