Aus aktuellem Grund die nächste Frage:
Hat jemand Erfahrung mit der neuen Rechtsprechung bezüglich der Plusvalia Municipal?
Ich habe jetzt mehrfach gelesen, dass die Plusvalia Municipal verfassungswidrig ist, wenn die Immobilie mit Verlust verkauft wurde.
Hilfreich wäre, wenn jemand einen Link zu dem Urteil vom Obersten Verfassungsgericht in Madrid hätte.
Denn das Ayuantamiento meines vorherigen Wohnortes in Catalunia verlangt da fast 700 Euronen von mir.

Reicht es wohl, wenn ich dagegen Einspruch einlege, und dazu den Escrituras von Kauf und Verkauf beifüge?
Daraus geht ja eindeutige hervor, dass ein Verlust beim Verkauf entstanden ist.

Ja, ich weiß, dass die Pluvalia Municipal nach dem jeweiligen Katasterwert des Grundstückes errechnet wird und primär nichts mit dem Kaufpreis der Immobilie zu tun hat.
Dennoch hat das Verfassungsericht entschieden, dass man Personen, die schon durch den Verkauf einen "Schaden" hatten, nicht noch mehr belasten darf. Die haben das etwas juristischer ausgedrückt.
Also, weiß da wer von euch mehr zu?
Danke und Gruß