Zitat Zitat von felin Beitrag anzeigen
Bei Medikamenten, die nicht in Spanien auf dem Markt sind und von Patienten unbedingt benötigt werden haben die hiesigen Ärzte die Möglichkeit beim Gesundheitsamt eine Sondergenehmigung einzuholen. Wird diese erteilt, ist das Medikament bestellbar. Das können die Ärzte online erledigen.
Könntest du mir bitte sagen, wie die Einhaltung der Sondergenehmigung beim Gesundheitsamt auf spanisch heißt? Weißt du das oder weißt du, wo ich mich kundig machen könnte?

Leider ist es so, dass mein Psychiater überhaupt nicht reagierte, auch nicht, als ich ihm den Código National nannte. Er meinte, das Medikament gäbe es hier nicht für Erwachsene. Ich fragte auch bei einer Apotheke, aber auch da konnte man mir nicht weiterhelfen. Verstehe das alles nicht, aber bräuchte dringend dieses Medikament. Vielleicht kann ich beim nächsten telefonischen Termin in zwei Wochen dann auf diese Sondergenehmigung hinweisen, sodass es doch noch klappt.