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Thema: Neue Patientenverfügung 2021 ! und weitere Vorsorgedokumente

  1. #1
    Insider
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    598

    Neue Patientenverfügung 2021 ! und weitere Vorsorgedokumente

    Hola

    ...mir ist gerade dieser Link zur neuen Patientenverfügung 2021 über den Weg gelaufen.

    Aktuell und BGH-konform. Dringender Aktualisierungsbedarf für alte Patientenverfügungen!

    https://mein.afilio.de/l/patientenve...SAAEgItTfD_BwE

    Evtl. gibt es ja hier im Forum "User" die sich damit noch nicht beschäftigt haben !?

    Hinter dem Link "IMPRESSUM" werden weitere Vorsorgedokumente (ganz unten) z.B. Testament usw. angeboten.

    Alles Wichtige zur Vorsorgevollmacht wird von "Afilio" hier erklärt:

    https://www.afilio.de/ratgeber/vorsorgevollmacht

  2. #2
    Insider Avatar von elke
    Registriert seit
    15.06.2012
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    843
    Hier muss man die Patientenverfügung beim Notar machen.
    Ich lebe auf Gran Canaria

  3. #3
    Insider
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    4.517
    Zitat Zitat von elke Beitrag anzeigen
    Hier muss man die Patientenverfügung beim Notar machen.
    Außer Notar gibt es auch noch die Möglichkeit sie in einer Behörde in Las Palmas de Gran Canaria zu machen. Dort ist sie kostenlos. Allerdings muss man spanisch sprechen und verstehen bzw. jemanden dabei haben, der der Sprache mächtig ist.

  4. #4
    Insider Avatar von Reisebär
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Außer Notar gibt es auch noch die Möglichkeit sie in einer Behörde in Las Palmas de Gran Canaria zu machen. Dort ist sie kostenlos. Allerdings muss man spanisch sprechen und verstehen bzw. jemanden dabei haben, der der Sprache mächtig ist.
    Ähnliches kann ich im Rahmen eines Testament bestätigen.
    Wir haben hier einen Notar, der deutsch spricht.
    Da meine Frau kein spanisch spricht und wir unser Testament modifizieren wollten, habe ich ihn darauf angesprochen.
    Da ist es auch so (Aussage Notar):
    Ein amtliches Testamenrt wird logischerweise hier in spanisch verfasst.
    Dabei musst du alles selber verstehen, was in dem Dokument verfasst ist.
    Sprichts du nicht ausreichend spanisch, muss ein AMTLICH zugelassener Übersetzer dabei sein.
    Es reicht nicht einmal, wenn es der Notar übersetzt.

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