Mein Übersetzer macht das aus Deinem Text:

Der Status eines unterhaltsberechtigten Familienangehörigen wird durch die Ausübung einer Erwerbstätigkeit, bei der nachgewiesen wird, dass das erzielte Einkommen nicht den Charakter einer Einnahmequelle hat, die für seinen Lebensunterhalt erforderlich ist, sowie durch einen Vollzeitarbeitsvertrag mit einer Jahreslaufzeit von höchstens drei Monaten und einer kontinuierlichen Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt oder durch einen Teilzeitarbeitsvertrag mit einer Dauer von höchstens drei Monaten,
Vergütung der besagte Rechtsmittelcharakter, der für den Lebensunterhalt nicht erforderlich ist

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