Zitat Zitat von gordita Beitrag anzeigen
Wenn die Person einen Wohnsitz in D und dort Einnahmen hat, muss in D versteuert werden. Aber Einnahmen in D müssen ja nicht in Spanien versteuert werden. Oder handelt es sich um die Rentenzahlung?
So einfach ist das nicht.
Bei der Versteuerung zählt der Lebensmittelpunkt.
Und eines ist das einzige was in Deutschland und Spanien eiegntlich gleich wäre:
Dort wo der Lebensmittelpunkt, also die steuerliche Residenz ist, dort ist auch das WELTEINKOMMEN dieser Person steuerpflichtig.

Und dann scheiden sich die Geister.
Spanien sagt eindeutig, wenn du mehr als 183 Tage in Spanien lebst (dabei zählen kurze Unterbrechungen NICHT als Unterbrechung dieses Aufenthaltes), bist du verpflichtet, dich resident anzumelden und bist somit auch in Spanien unbegrenzt steuerpflichtig.
In Deutschland heißt es, wenn du deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast, also dort eine selbstgenutzte Miet-/Eigentumswohnung, Krankenversicherung, soziale Kontakte usw. , ist dein Lebensmittelpunkt in Deutschland, selbst wenn du dich weniger als 183 Tage dort aufhältst.

Du siehst, es ist alles nicht so einfach.