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Thema: Aufenthaltsstatus auf den Kanaren

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Insider
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    Wenn die Person einen Wohnsitz in D und dort Einnahmen hat, muss in D versteuert werden. Aber Einnahmen in D müssen ja nicht in Spanien versteuert werden. Oder handelt es sich um die Rentenzahlung?

  2. #2
    Insider Avatar von Reisebär
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    Zitat Zitat von gordita Beitrag anzeigen
    Wenn die Person einen Wohnsitz in D und dort Einnahmen hat, muss in D versteuert werden. Aber Einnahmen in D müssen ja nicht in Spanien versteuert werden. Oder handelt es sich um die Rentenzahlung?
    So einfach ist das nicht.
    Bei der Versteuerung zählt der Lebensmittelpunkt.
    Und eines ist das einzige was in Deutschland und Spanien eiegntlich gleich wäre:
    Dort wo der Lebensmittelpunkt, also die steuerliche Residenz ist, dort ist auch das WELTEINKOMMEN dieser Person steuerpflichtig.

    Und dann scheiden sich die Geister.
    Spanien sagt eindeutig, wenn du mehr als 183 Tage in Spanien lebst (dabei zählen kurze Unterbrechungen NICHT als Unterbrechung dieses Aufenthaltes), bist du verpflichtet, dich resident anzumelden und bist somit auch in Spanien unbegrenzt steuerpflichtig.
    In Deutschland heißt es, wenn du deinen Lebensmittelpunkt in Deutschland hast, also dort eine selbstgenutzte Miet-/Eigentumswohnung, Krankenversicherung, soziale Kontakte usw. , ist dein Lebensmittelpunkt in Deutschland, selbst wenn du dich weniger als 183 Tage dort aufhältst.

    Du siehst, es ist alles nicht so einfach.

  3. #3
    Insider
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    Danke @reisebär, habe ich wieder was dazu gelernt. Werde den Thread auf alle Fälle weiter verfolgen.

  4. #4
    Tourist
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    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Spanien sagt eindeutig, wenn du mehr als 183 Tage in Spanien lebst (dabei zählen kurze Unterbrechungen NICHT als Unterbrechung dieses Aufenthaltes), bist du verpflichtet, dich resident anzumelden und bist somit auch in Spanien unbegrenzt steuerpflichtig.
    Nicht ganz, es ist auch möglich Resident in Spanien zu sein ohne sein Welteinkommen in Spanien versteuern zu müssen. Als Resident kann/muss man sich sogar schon ab 3 Monaten Aufenthalt anmelden - das hat also nicht zwingend etwas mit der Steuerpflicht zu tun, wird aber gerne als starkes Indiz gewertet. Eine Doppelbesteuerung in Bezug auf die Einkommensteuer gibt es nicht, das ist u. a. durch das Deutsch-Spanische Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.

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