Hallo #gordita, du sprichst hier auch die Rentenzahlung aus D an. Mein Kenntnisstand: 5 % (noch) pauschalierte Steuer in D und je nach Höhe (über "Freibetrag") quasi erneute Versteuerung nach spanischem Steuerrecht unter Anrechnung der deutschen Steuerzahlung. Beachte: Das spanische Steuerrecht kennt im Grundsatz über dem Grundfreibetrag keine diversen Freibeträge wie das deutsche Steuerrecht und keine Ausgabenberücksichtigung.