Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
Spanien sagt eindeutig, wenn du mehr als 183 Tage in Spanien lebst (dabei zählen kurze Unterbrechungen NICHT als Unterbrechung dieses Aufenthaltes), bist du verpflichtet, dich resident anzumelden und bist somit auch in Spanien unbegrenzt steuerpflichtig.
Nicht ganz, es ist auch möglich Resident in Spanien zu sein ohne sein Welteinkommen in Spanien versteuern zu müssen. Als Resident kann/muss man sich sogar schon ab 3 Monaten Aufenthalt anmelden - das hat also nicht zwingend etwas mit der Steuerpflicht zu tun, wird aber gerne als starkes Indiz gewertet. Eine Doppelbesteuerung in Bezug auf die Einkommensteuer gibt es nicht, das ist u. a. durch das Deutsch-Spanische Doppelbesteuerungsabkommen geregelt.