Das was MoganPueblo sagt:
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Es ist aber möglich z.B. den verwaltungstechnischen Wohnsitz im Spanien zu haben, nicht aber den steuerlichen Wohnsitz. Bei Letzterem kommt es nicht allein auf die 183 Tage an, sondern auf den realen Lebensmittelpunkt (wo wohnt der Ehepartner, wo gehen die Kinder zur Schule, etc.). Es ist also möglich, dass man auch länger als 183 Tage im Jahr in Spanien ist, das Welteinkommen aber dennoch in Deutschland versteuert wird. ............
ist dann ja im Prinzip auch das was in Deutschland gilt, dass man die 183 Tage Aufenthalt überschreiten kann, ohne steuerlich resident zu werden.

So weit war ich mit meinen bekannten auch schon, dass die gesagt haben, dass es in der EU so wäre, aber eben die Kananren wegen Freihandelszone , als autonome Gemeinschaft hier vom nationelen Recht abweichende Gesetze geschaffen habe.
Das ist es, was mich so unsicher macht.
Denn die spanische Steuergesetzgebung kenne ich nicht.
Ich weiß nicht, ob Madrid auch hier, wie bei anderen Gesetzen, den autonomen gemeinschaften die Möglichkeit lässt, da ihr eigenes Süppchen zu kochen.