Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
Die Fragen die sich mir sofort stellten nachdem ich deinen Text gelesen habe ist:
1. Hast du den Vertrag gesehen und bist du sicher dass es nur ein Jahr ist.
2. Wie lange sind die Kündigungsfristen
3. Wer könnte diesen Vertrag überhaupt kündigen, nur der Voreigentümer? Wahrscheinlich ja. Und was passiert wenn der Voreigentümer es nicht macht? Kann mir schwer vorstellen wie dich die Vermieterfirma als neuen Vertragspartner akzeptieren soll wenn der Vertrag weiterhin mit dem Vor-Eigentümer weiterläuft.
Zu 1. Soweit waren wir noch nicht einmal, weil ja die Zweifel zum Glück gleich am Beginn kamen. Aber natürlich hätten wir uns einen aktuellenKataster/Registerauszug geholt. Und uns auch die Verträge genauestens angesehen und den touristischen Vermieter kontaktiert.
Zu 2. Das aber bislang ja nur als mündliche Aussage, hätten wir bei Einsicht in den Vertrag erfahren. Es soll sich um Verträge handeln, die sich jeweils um ein Jahr verlängern, wenn sie nicht mit Zeit XXXX vor Ablauf gekündigt werden.
Zu 3. Das sollte in der Escritura, sofern es zum Kauf käme, festgelegt werden. Nötigenfalls auch im Grundbuch, sofern dort etwas als (wie es in Deutschland heißt) Baulast eingetragen ist.

Aber ich denke, es hat sich eh erledigt. Weil eben dieses Gesetz von 2017 wohl festlegt, dass als touristische eingetragene Immobilien NICHT als residente Immobilien genutzt werden dürfen. Und da lassen wir uns auch auf keinerlei Experimente ein.
Aber man sieht, wieder was dazugelernt.