Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 11 bis 18 von 18

Thema: Wohnung in Explotación

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Insider Avatar von Reisebär
    Registriert seit
    01.01.2019
    Beiträge
    848
    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Du kannst dir mal dieses Gesetz ansehen: https://noticias.juridicas.com/base_...stica.html#a23 Das ist die aktuelle Version und der entscheidende Artikel, dass die Einheiten welche durch Normen (meine Anmerkung: wie z.B. Ley de suelos, Plan General de Ordenación Urbano) und in der Baulizenz als touristisch eingestuft wurden der touristischen Nutzung zugeführt werden müssen.
    Danke, ich glaube, dass ist genau DAS Gesetz, das ich gesucht habe.
    Super!!!

  2. #2
    Insider Avatar von Reisebär
    Registriert seit
    01.01.2019
    Beiträge
    848
    Hier noch einmal Danke an alle, vor allem an
    @felin
    Er hat mir einen Link geschickt, der es eindeutig beantwortet:

    Empresarios del sector turístico denuncian que la Ley del Suelo no se cumple en "suelo turístico"

    Desde 2017, no se les puede dar un uso residencial. Sin embargo, aseguran que cada vez descubren más casos de personas que viven en complejos de apartamentos turísticos 🏘️
    Original (Spanisch) übersetzt von
    Unternehmer der Tourismusbranche prangern an, dass das Landesgesetz in "Touristenland" nicht eingehalten wird

    Seit 2017 dürfen sie nicht mehr zu Wohnzwecken genutzt werden. Sie versichern jedoch, dass sie immer mehr Fälle von Menschen entdecken, die in touristischen Apartmentkomplexen leben 🏘️

    https://twitter.com/RTVCes/status/15...SlcJoudiVGoMyQ

  3. #3
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
    Beiträge
    4.517
    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Ich hoffe, hierzu hat jemand Erfahrung.
    Immobilien, die im Touristengebiet Playa del Ingles verkauft werden, befinden sich ja oftmals in touristischer Vermietung (Explotación) meist mit Jahresvertrag.
    Bislang habe ich gedacht, dass mit dem Kauf der Immobilie die Mieteinnahmen aus dem Vertrag bis zum Ablauf dieses Vertrages dann auch auf den Käufer übergehen.
    Allerdings hat mir nun ein Makler ein Satz verpasst, dass die älteren Beseitzer die Nutznießer sind, die neuen aber nicht.
    Aber dann müsste ich ja zu heiße gebadet worden sein, wenn ich im August eine Wohnung kaufe, die sich noch bis April in Vermeitung befindet und der Vorbesitzer dann bis zum April die Miete weiter kassiert.
    Weiß da wer von euch was genaueres?
    Die Fragen die sich mir sofort stellten nachdem ich deinen Text gelesen habe ist:
    1. Hast du den Vertrag gesehen und bist du sicher dass es nur ein Jahr ist. (Mir kommt die Laufzeit viel zu kurz vor)
    2. Wie lange sind die Kündigungsfristen
    3. Wer könnte diesen Vertrag überhaupt kündigen, nur der Voreigentümer? Wahrscheinlich ja. Und was passiert wenn der Voreigentümer es nicht macht? Kann mir schwer vorstellen wie dich die Vermieterfirma als neuen Vertragspartner akzeptieren soll wenn der Vertrag weiterhin mit dem Vor-Eigentümer weiterläuft.

  4. #4
    Insider Avatar von Reisebär
    Registriert seit
    01.01.2019
    Beiträge
    848
    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Die Fragen die sich mir sofort stellten nachdem ich deinen Text gelesen habe ist:
    1. Hast du den Vertrag gesehen und bist du sicher dass es nur ein Jahr ist.
    2. Wie lange sind die Kündigungsfristen
    3. Wer könnte diesen Vertrag überhaupt kündigen, nur der Voreigentümer? Wahrscheinlich ja. Und was passiert wenn der Voreigentümer es nicht macht? Kann mir schwer vorstellen wie dich die Vermieterfirma als neuen Vertragspartner akzeptieren soll wenn der Vertrag weiterhin mit dem Vor-Eigentümer weiterläuft.
    Zu 1. Soweit waren wir noch nicht einmal, weil ja die Zweifel zum Glück gleich am Beginn kamen. Aber natürlich hätten wir uns einen aktuellenKataster/Registerauszug geholt. Und uns auch die Verträge genauestens angesehen und den touristischen Vermieter kontaktiert.
    Zu 2. Das aber bislang ja nur als mündliche Aussage, hätten wir bei Einsicht in den Vertrag erfahren. Es soll sich um Verträge handeln, die sich jeweils um ein Jahr verlängern, wenn sie nicht mit Zeit XXXX vor Ablauf gekündigt werden.
    Zu 3. Das sollte in der Escritura, sofern es zum Kauf käme, festgelegt werden. Nötigenfalls auch im Grundbuch, sofern dort etwas als (wie es in Deutschland heißt) Baulast eingetragen ist.

    Aber ich denke, es hat sich eh erledigt. Weil eben dieses Gesetz von 2017 wohl festlegt, dass als touristische eingetragene Immobilien NICHT als residente Immobilien genutzt werden dürfen. Und da lassen wir uns auch auf keinerlei Experimente ein.
    Aber man sieht, wieder was dazugelernt.

  5. #5
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
    Beiträge
    4.517
    Zitat Zitat von Reisebär Beitrag anzeigen
    Zu 3. Das sollte in der Escritura, sofern es zum Kauf käme, festgelegt werden. Nötigenfalls auch im Grundbuch, sofern dort etwas als (wie es in Deutschland heißt) Baulast eingetragen ist.
    Nur meine Meinung dazu: Das würde ich nicht empfehlen, denn was hast du davon wenn der Ex-Eigentümer nicht kündigt? Du kannst ihn verklagen kommst aber nicht in die Immobilie rein. Ich persönlich würde niemals eine Immobilie erwerben wenn ein Mieter drin ist (außer ich bekomme sie geschenkt) und sofern es eine touristische Vermieterfirma wäre, müsste ich mir Gedanken machen. Grundbedingung wäre allerdings dass der Vertrag auf mich überschrieben wird, wenn nicht würde ich lediglich geschenkt oder wenige Tausend Euro als Kaufpreis akzeptieren.

  6. #6
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
    Beiträge
    4.517
    Hier der Auszug:

    Name:  Documento1-1.jpg
Hits: 324
Größe:  99,9 KB

    Name:  Documento2-2.jpg
Hits: 311
Größe:  94,8 KB

    Name:  Documento5-5.jpg
Hits: 297
Größe:  41,1 KB

    Sollte die Anlage aktuell eine Vermieterfirma haben, dann steht dies auch im Zertifikat.

  7. #7
    Insider
    Registriert seit
    05.09.2012
    Beiträge
    4.517
    Außerdem müsstest du klären wer z.B. Eigentümergemeinschaftsgebühren normal wie evtl. Extrazahlungen zahlt. Solltest du eine Immobilie erwerben bis du der einzige der dazu verpflichtet ist und selbst wenn entweder Vor-Eigentümer oder Vermieterfirma sich verpflichten sie zu zahlen so bist du der einzige der haftet und sollten die nicht zahlen bleibt dann ebenfalls nur der Klageweg damit du das Geld von dem einforderst der sie nicht bezahlt hat (Sofern von demjenigen etwas zu holen ist, was ich in Spanien erstmal grundsätzlich in Frage Stelle).

Seite 2 von 2 ErsteErste 12

Ähnliche Themen

  1. Wohnung Las Palmas
    Von Maus im Forum Einwandern nach Gran Canaria
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 30.06.2015, 13:20
  2. Wohnung zu vermieten
    Von auswanderin im Forum Smalltalk
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 04.06.2012, 00:31
  3. Unmöblierte Wohnung?
    Von Moni im Forum Einwandern nach Gran Canaria
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 27.06.2011, 08:11
  4. Wohnung San Fernando
    Von Paramount im Forum Hotels, Appartements, Bungalows, etc.
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 13.12.2010, 11:47
  5. wohnung zu vermieten
    Von Flutsch im Forum Schwesterinseln
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 27.02.2008, 12:56

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •