Zitat Zitat von ein Gast Beitrag anzeigen
Ist Dir darüber etwas bekannt, ob man diese Bescheinigung auch noch nach zig zig Jahren nach Bauende einreichen ???
Nein, da muss ich passen, weil ich nicht weiß welche Dokumente dafür vorgelegt werden müssen.
Ist da z.B. auch das Boletin electrico dabei, könnte es Probleme geben. Dieses hat nur eine Gültigkeit von 20 Jahren (laut Internet), Iberdrola sagt 10 Jahre. Solange das Haus/Wohnung "unter Strom" ist, ist alles gut und es gibt keine Probleme, steht es aber leer und ist ohne Strom und die Gültigkeit ist abgelaufen, wird ein neues Boletin fällig. Das wird mit der Wasserversorgung ähnlich sein.
In diesem Zusammenhang..... bei einem Kauf immer die CUPS verlangen (Código Universal de Punto de Suministro), ohne diese Nummer ist es so gut wie unmöglich überhaupt einen Stromliefervertrag abzuschließen. Findet man auf jeder Stromrechnung.