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Thema: vorgezogene Rente

  1. #1
    Insider
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    vorgezogene Rente

    Wenn man 35 Beitragsjahre hat, und in meinem Fall Jahrgang 64 oder jünger ist, kann man ja , mit Abzügen, ab 63 statt 67 in Rente gehen.

    Seit einiger Zeit kann man in Deutschland ohne Limit hinzuverdienen. Ich habe etwas im Hinterkopf das in Spanien die Rechtslage eine andere ist.

    Mein Rechenexempel ist folgendermassen, ich habe in Deutschland um die 27 Jahre einbezahlt, war einiges an Jahren selbstständig, bin dann seit 8 Jahren hier autonomo
    und diese Jahre zählen ja, so wie ich recherchiert habe mit. Soweit müsste ich dann mit 63/64 meine 35 Jahre voll haben.

    Die Idee ist dann die Rente zu beantragen, aber trotzdem noch, wohl etwas weniger, weiterzuarbeiten. Weil ich mit der Rente alleine wohl nicht über die Runden kommen werde.

    Die Frage ist: Geht das Vorhaben als Resident auf? Meine Frau ist hier über mich versichert, bleibt Sie es dann auch? Kennt jemand Fragestellungen die zu erledigen sind?
    Macht das jemand bereits genau so ?

  2. #2
    Insider
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    Hola franky

    ...deine Frage ist doch so speziell, dass Du sicherlich mit dem Angebote:

    der deutschen Rentenversicherung:

    https://www.deutsche-rentenversicher...takt_node.html

    oder in der "Komminikation rund um Auslandssachverhalte", besser aufgehoben bis.

    https://www.deutsche-rentenversicher..._aufgaben.html

  3. #3
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    Hi Franky, deine Berechnung der Rente klingt für mich gelinde gesagt, abenteuerlich. In Spanien in Rente gehen unter 65 Jahren? Kann ich mir nicht vorstellen. Ich empfehle dir einen Termin mit der Rentenstelle in Vecindario auszumachen und dort deine Idee vorzubringen. Diese Stelle hat auch Zugriff auf deine rentenrechtlichen Zeiten die du in in Deutschland zurück gelegt hast.

    Adresse: INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social), C. Orchilla, 3, 35110 Vecindario.

  4. #4
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    Ich haue einfach mal Alter und Beitragsjahre in die Runde die dir evtl. später beim Gespräch mit der Rentenversicherung gesagt werden:

    66 Jahre und 4 Monate alt sein und minimum 15 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurück gelegt haben, mindestens 2 davon in den letzten 15 Jahren.
    65 Jahre alt sein und minimum 37 Jahre und 9 Monate rentenrechtliche Zeiten zurück gelegt haben, mindestens 2 davon in den letzten 15 Jahren.

  5. #5
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    Ach so. Habe was vergessen: Soweit ich weiss, wäre deine Frau weiterhin über dich versichert auch dann wenn du Rentner wärst, ausser sie übt eine Tätigkeit aus, für die sie selbst sozialversicherungspflichtig ist.

  6. #6
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    Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen

    Meine Frau ist hier über mich versichert, bleibt Sie es dann auch?
    Hola franky

    ...RÄTSELRATEN ??

    ...ich vermute, Du meinst damit die Krankenversicherung !?

    siehe meine oben gegebene Antwort, da bist Du besser aufgehoben.

  7. #7
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Hi Franky, deine Berechnung der Rente klingt für mich gelinde gesagt, abenteuerlich. In Spanien in Rente gehen unter 65 Jahren? Kann ich mir nicht vorstellen. Ich empfehle dir einen Termin mit der Rentenstelle in Vecindario auszumachen und dort deine Idee vorzubringen. Diese Stelle hat auch Zugriff auf deine rentenrechtlichen Zeiten die du in in Deutschland zurück gelegt hast.

    Adresse: INSS (Instituto Nacional de la Seguridad Social), C. Orchilla, 3, 35110 Vecindario.
    Danke für die Adresse, ich bin zwar seit Jahren Resident, habe mich aber mal auf die deutschen Möglichkeiten eingeschossen, diese besagen, jeder der mind 35 Jahre eingezahlt hat und das 63te Lebensjahr vollendet hat (ich hoffe das ich das richtig verstanden habe...) kann mit Abzügen in Rente gehen. Weiterhin steht geschrieben das meine Jahre die ich im Ausland gearbeitet habe (und in die Sozialversicherung eingezahlt habe, bei mir seit 2017 als Autonomo) gelten auch in Deutschland als eingezahlte Zeiten, inwieweit das monitär angerechnet wird, bin ich mir jetzt nicht sicher. Weiterhin kann jeder der vorzeitig in Rente geht soviel hinzuverdienen wie er möchte (man muss es natürlich versteuern.)

    Weiterhin stellt sich die Frage, wenn ich hier lebe und Resident bin, wo stelle ich den Rentenantrag, in Deutschland? Oder hier, welches Recht, welcher Renteneintritt ist wann möglich.
    Wenn es nötig ist werde ich offiziell vor dem Renteneinritt zurückwandern und hier eben, wie viele andere nur etwas weniger als 6 Monate sein, die Möglichkeiten sind da.

    Ob das abenteuerlich ist oder nicht, ist jetzt zweitrangig, ich bin mir schon bewusst das ich nicht sehr viel Rente zu erwarten habe, aber ganz ehrlich hätte ich gerne, wenn möglich mit 63 dann 800€ monatlich und warte nicht noch 2 oder mehr Jahre länger um dann monatlich 950€ zu bekommen. Mir geht es ganz ehrlich um Zeit, wenn ich 800€ Rente bekomme, kann ich jede Woche 2 Tage weniger arbeiten, und diese Zeit ist GOLD wert.

    Einen Plan B wenn ich krank werde und gar nicht mehr arbeiten kann habe ich in der Schublade liegen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von TC 490 Beitrag anzeigen
    Ich haue einfach mal Alter und Beitragsjahre in die Runde die dir evtl. später beim Gespräch mit der Rentenversicherung gesagt werden:

    66 Jahre und 4 Monate alt sein und minimum 15 Jahre rentenrechtliche Zeiten zurück gelegt haben, mindestens 2 davon in den letzten 15 Jahren.
    65 Jahre alt sein und minimum 37 Jahre und 9 Monate rentenrechtliche Zeiten zurück gelegt haben, mindestens 2 davon in den letzten 15 Jahren.
    Die "spanischen" Regeln sind mir bekannt, ich werde diese 15 Jahre definitiv nicht mehr schaffen, da ich 2017 gestartet bin als resident und hier eingezahlt habe.

  9. #9
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    Zitat Zitat von ein Gast Beitrag anzeigen
    Hola franky

    ...deine Frage ist doch so speziell, dass Du sicherlich mit dem Angebote:

    der deutschen Rentenversicherung:

    https://www.deutsche-rentenversicher...takt_node.html

    oder in der "Komminikation rund um Auslandssachverhalte", besser aufgehoben bis.

    https://www.deutsche-rentenversicher..._aufgaben.html
    Auch Dir danke für deine Antworten

  10. #10
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    Zitat Zitat von franky64 Beitrag anzeigen
    Danke für die Adresse, ich bin zwar seit Jahren Resident, habe mich aber mal auf die deutschen Möglichkeiten eingeschossen, diese besagen, jeder der mind 35 Jahre eingezahlt hat und das 63te Lebensjahr vollendet hat (ich hoffe das ich das richtig verstanden habe...) kann mit Abzügen in Rente gehen. Weiterhin steht geschrieben das meine Jahre die ich im Ausland gearbeitet habe (und in die Sozialversicherung eingezahlt habe, bei mir seit 2017 als Autonomo) gelten auch in Deutschland als eingezahlte Zeiten, inwieweit das monitär angerechnet wird, bin ich mir jetzt nicht sicher. Weiterhin kann jeder der vorzeitig in Rente geht soviel hinzuverdienen wie er möchte (man muss es natürlich versteuern.)

    Weiterhin stellt sich die Frage, wenn ich hier lebe und Resident bin, wo stelle ich den Rentenantrag, in Deutschland? Oder hier, welches Recht, welcher Renteneintritt ist wann möglich.
    Wenn es nötig ist werde ich offiziell vor dem Renteneinritt zurückwandern und hier eben, wie viele andere nur etwas weniger als 6 Monate sein, die Möglichkeiten sind da.

    Ob das abenteuerlich ist oder nicht, ist jetzt zweitrangig, ich bin mir schon bewusst das ich nicht sehr viel Rente zu erwarten habe, aber ganz ehrlich hätte ich gerne, wenn möglich mit 63 dann 800€ monatlich und warte nicht noch 2 oder mehr Jahre länger um dann monatlich 950€ zu bekommen. Mir geht es ganz ehrlich um Zeit, wenn ich 800€ Rente bekomme, kann ich jede Woche 2 Tage weniger arbeiten, und diese Zeit ist GOLD wert.

    Einen Plan B wenn ich krank werde und gar nicht mehr arbeiten kann habe ich in der Schublade liegen.
    Soweit ich mich erinnere werden die rentenrechtlichen Zeiten von Deutschland und Spanien zusammengezählt wenn es um die 15 od. 37 Jahre und 9 Monate geht. (Letztere Jahresanzahl wird noch bis zum Januar 2044 nach und nach auf 38 Jahre und 6 Monate steigen).

    Monetär wird DE und ES nicht zusammengezählt, ausser du kommst in Spanien nicht auf den Mindestrentenbetrag. Zu diesem Zweck wird zusammengezählt und wenn beide Beträge nicht auf das Minimum kommen, erhöht Spanien bis auf das Minimum (Solange man in Spanien lebt).

    Sofern du die spanische Rente beziehst, darfst du evtl. als Selbstständiger weiterarbeiten sofern die Einnahmen eine gewisse Summe nicht übersteigen. Arbeiten aus unselbständiger Tätigkeit sind meines Wissens nicht mir der ES Rente vereinbar.

    Alle Renten innerhalb Europas können und dürfen nur in dem Staat beantragt werden in dem man wohnt.

    Wenn du z.B. in DE früher in Rente gehen kannst als in ES, dann stellt man den Antrag für DE in Spanien nur für die deutsche Rente. Sollte dann auch das Renteneintrittsalter in ES erreicht sein stellt man dann einen 2. Antrag auch in ES.

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