Ja so war es auch gemeint!
Wobei natürlich auch die Frage ist, ob der Verdienstentgang des Opfers, oder ev. ein Mietwagen von der Haftpflicht dann gedeckt wird.
Normal sollten ja alle Ansprüche des Geschädigten abgedeckt sein.
Hinsichtlich Mietwagen ist die Rechtslage in Österreich überhaupt seltsam.
Ein Mietwagenverzicht führt bei meiner Haftpflichversicherung zu einer Preisminderung, damit verzichte aber ich auf einen Mietwagen wenn ein anderer den Unfall verschuldet hat.
Das Thema "Mietwagen - wie lange im Voraus reservieren" kommt jetzt schon wieder vom hundertsten ins tausendste, aber bitte:
Die Haftpflichtversicherung deckt NATÜRLICH alle Fremdschäden, hier in Spanien, wenn ich das richtig gelesen habe, sogar die der eigenen Mitfahrer. In vielen anderen Ländern braucht man dafür eine eigene Insassenunfall-Versicherung.
Was das Thema Mietwagen in Österreich betrifft, hat das mit dem hier überhaupt nichts zu tun, aber es ist ein durchaus schlaues, das ja niemanden schädigt. Jeder hat die freie Wahl, ob er bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Mietwagen haben möchte oder nicht. Wer darauf verzichtet, bekommt Rabatt. Wenn ich nicht unbedingt täglich auf mein Auto angewiesen bin oder mir im Bedarfsfall selbst Ersatz beschaffen kann, dann ist das doch eine Win/Win Situation.
Thema Leihwagen
Ich glaube hier gibts eine Begriffsverwirrung...
Die KFZ Hapftplicht ist gesetzlich vorgeschrieben und ersetzt die Schäden die von der Betriebsgefahr eines Fahrzeugs ausgehen.
Einfaches Beispiel:
Man rasselt mit dem Leihwagen auf der AV.Trajana gegen eine Laterne.
Die Laterne ist kaputt und die Strasse ist verschmutzt!
Die KFZ Haftplicht tritt für den Schaden ein.
Und wenn die Laterne umkippt und auf einen Global Bus fällt und dabei Menschen verletzt werden
zahlt das auch die KFZ Haftplicht!
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Die KFZ Voll-oder Teilkaskoversicherung tritt bei Schäden am Fahrzeug ein z.b Brand,Diebstahl,Vandalismus,Glasbruch,Lackschäden. ..
Selbstverschuldeter Unfall =
Katze ausgewichen im Straßengraben gelandet
oder eine Laterne auf der Av.Tirajana umfgefahren = Auto ist Schrott...
Die Vollkasko ohne Selbstbeteiligung übernimmt den Schaden ohne Eigenanteil am Leihwagen.
Daher sollte immer beim Leihwagen eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen werden.
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Weitergehende Ansprüche sollte man Privat absichern:
Die eigenen körperlichen,finanziellen Schäden die man durch einen Unfall erleidet kann man mit einer privaten Unfallversicherung absichern sowas gibts z.b beim ADAC ab ca 6.-€ Beitrag monatlich.
Zusätzlich sollte jeder der auch ins EU Ausland reist unbedingt eine einfache Auslandsreisekrankenversicherung abschließen sowas gibts beim ADAC ab 12,80€ Beitrag jährlich für ADAC Mitglieder!
Mit solchen Versicherungen ist man vor eventuellen eigenen Versorgungslücken zwischen den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse,gesetzlichen Unfallschutz geschützt und vor den erheblich höreren Kosten die nach einen Verkehrsunfall jeder Art auftreten könnten ist man zumindestes abgesichert über das gesetzliche Allgemeinmaß hinaus.
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Um seine Ansprüche nach einem Unfall gegen private oder gesetzliche Leistungsträger durchzusetzen benötigt man auch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
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Wenn man einen Leihwagen im Ausland z.b über das Adac Autovermietungsportal bucht gelten die Vertragsbedinungen vom Heimatstandort d.h Deutschland!
Mietet man vor Ort gelten in der Regel die Vertragsbestimmungen des Vermietlandes z.b Spanien
So kommen auch die Preisunterschiede zustande.
Was nicht heißen soll das der spanische Vertragspartner d.h die Autovermietung nun immer schlechtere Versicherungsbedingungen anbietet als das im Heimatland gebuchte Onlineangebot.
Auch sollte man immer jeden Leihwagen immer erstmal in Augenschein nehmen bei spätestens der Übergabe!
Ruhig auch mal die Motorhaube öffnen mal nach den Betriebsflüssigkeiten schauen ob auch alles OK ist.
Auch die Reifen sollte man sich anschauen und auch mal vergewissern das ein Reserverad vorhanden ist und eine erreichbare Vermieter Hotline sollte vorhanden sein.
Jeder reelle Autovermieter vor Ort wird auch immer bestrebt sein seine Fahrzeuge und seine Kunden richtig zu versichern.
Zusätzlich sollte man den eigenen Fahrstil an die canarischen Verkehrsbedingungen anpassen und nicht versuchen es andersrherum zu machen!
So angepasst an canarische Verkehrsverhältnisse lässt sich das eigene Verunglückungsrisiko erheblich minimieren...
Man braucht wenn man sich den örtlichen Gegebenheiten angepasst und so fährt auch nicht unbedingt einen Rechtsanwalt und einen Versicherungsvertreter auf den Beifahrersitz im Auto dabei zu haben...
Mfg Andreas
warum sollte ich für meine Haft-/ Kaskoversicherung einen Rabatt bekommen, wenn ich auf einen Mietwagen verzichte, den die gegnerische Versicherung bezahlen muss? Das leuchtet mir nur ein , wenn ich der Schuldige bin und mein Auto kaputt ist.
Ansonsten habe ich alles genau so , wie es Kuehnetec ausführlich und anschaulich schrieb schon am Anfang dieses Themas in Kurzform gesagt
Ist halt die Rechtslage bei uns:
Schließt man eine Haftpflichtversicherung ab, dann hat man zwei Varianten
A: mit Leihwagenverzicht (billiger)
B: ohne Leihwagenverzicht (teurer)
Wenn man dann einen unverschuldeten Unfall hat, dann richtet sich der Anspruch auf Leihwagen gegen den Gegner(!) nach der Variante in der eigenen(!) Haftpflicht.
Ganz einfach: weil ich weniger bezahle und dafür ein für mich kalkulierbares Risiko selbst übernehme. Trifft übrigens nur auf die Haftpflicht zu!
Ich weiß, dass der ursprüngliche Versicherungsgedanke heute aus vielen Köpfen verschwunden ist. Der Ursprung geht auf die babylonische Zeit zurück, wo sich Karawanenteilnehmer gegenseitig verpflichteten, für Schäden eines Einzelnen gemeinsam aufzukommen. Sonst hätte ein Händler, der seine Ware verloren hat auch seine Existenz verloren.
Heute übernehmen Versicherungegesellschaften diese Aufgabe. Allerdings ist dieses Geschäft unheimlich bürokratisch und daher teuer. Abgesehen von KFZ-Haftpflichtversicherungen, die bei den Gesellschaften meist als Marketingvehikel und zur Kontaktgenerierung gesehen werden kalkulieren Versicherer mit einer maximalen Schadensquote von 40% des Prämienaufkommens.
Schließlich müssen die Vertreter, die Makler, die Verwaltung, die EDV und nicht zuletzt die Betrugsbekämpfung bezahlt werden. Das heißt natürlich auch, dass für 40 EUR Leihwagenkosten 100 EUR Prämie kalkuliert werden müssen (in Österreich, weil dies als PrämienZUSATZ zur Haftpflicht = sogenannte Edelsparte kalkuliert wird).
Wenn ich also ein maximal durchschnittliches Risiko habe, unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, dann ist für mich die Rechnung klar: ich erspar mir mit aller Wahrscheinlichkeit viel Geld und sollte der Fall eintreten, dass ich mir einen Leihwagen nehmen muß, dann werde ich die für mich wirtschaftlichste Variante wählen und die Kosten werden meine Existenz nicht gefährden.
ad wirtschaftlichste Variante) bei einer Versicherung mit Leihwagenanspruch steht mir ein gleichwertiges Auto wie meines zu, das ist auch in der Prämie kalkuliert. Jetzt hab ich z.B. einen Wagen der gehobenen Mittelklasse, weil ich immer wieder lange Strecken fahren muss. Für die Zeit, wo mein Auto in der Werkstatt steht kann ich mir's aber einteilen, dass ich hauptsächlich im Nahverkehr unterwegs bin und mir daher ein Smart genügt, der wesentlich billiger als ein Mittelklassewagen ist. Aber: wer wird schon auf den Mittelklassewagen verzichten, wenn ihn ehh die Versicherung bezahlt? Nochmal gespart.
Ich persönlich versuche bei Versicherungen wo immer möglich eine Variante mit Selbstbehalt zu nehmen, die kostet - je nach Höhe des Selbstbehaltes - einen Bruchteil und Schäden, die mich nicht in existentielle Schwierigkeiten bringen kosten mich statistisch gesehen maximal 40% dessen was ich an Prämien zu zahlen hätte.
Das das der Versicherungevertreter, der die Prämie und damit seine Provision maximieren will nicht erzählt, liegt wohl auf der Hand.
EDIT nach Einstellen des Postings:
Bei ursprünglichen Risikogemeinschaften a la Karawane hat der Betroffene sicher nicht versucht, im Schadenfall das teuerste Kamel zu kaufen sondern eines, das seinen Ansprüchen genügt und die Gemeinschaftskasse so wenig als möglich belastet. Das interessiert bei anonymen Risikogemeinschaften wie einer Versicherung wohl niemanden
Geändert von paradisegarden (20.08.2012 um 19:17 Uhr) Grund: Noch was hinzugefügt
Huhu!
@Sandy1....wir wohnen in San Agustin im Dunas Don Gregory.....dort wird uns der Wagen übergeben. Das wurde auch so promt bestätigt. Das Büro ist ja in Playa del Ingles, nicht so weit entfernt.
Alles Andere bezügl. Versicherungen muß ich jetzt erstmal nachlesen....ist ja sehr umfangreich geworden! In der Reservierungsbestätigung steht übrigens nichts ausführliches über die Versicherung.
Ich wühl`mich hier mal durch!
Liebe Grüße
Tina
Okay super dann probiere ich es auch aus, wenn ich die Tage den Wagen buche. Mit den Berichten zur Versicherung bin ich auch bissl durch den Wind. Allerdings zahle ich auch mit meiner TUI Visa Karte, da bin ich auch nochmals im Schadenfall extra abgesichert. Genaue Konditionen müsste ich aber nachlesen.