Zwar nicht von den Inseln sondern vom Festland, aber interessant was einem so alles passieren kann.
Das Strafgericht Nr. 3 von La Coruña verurteilte heute die Mutter eines minderjährigen Mädchens verurteilt:
Sich 1 Jahr dem Kind nicht unter 100 Meter zu nähern, auch nicht per Telefono oder einem anderen Kanal wie z.B. Internet oder e-mails;
31 Tage gemeinnütziger Arbeit
150 Euro Entschädigung an das Kind
weil sie das Kind an den Haaren gezogen hatte.
Dies ist das geringste Strafmass das die Strafprozessordnung für solche Fälle vorsieht. Vermutlich aus diesem Grund (dass die Strafe nicht höher ausfallen kann) hat sich die Frau mit dem Nebenklägern (Die Großmutter des Mädchens) und dem Staatsanwalt vor dem Zutritt zum Verhandlungsraum geeinigt. Dadurch blieb dem Kind auch eine Zeugenaussage erspart.