Die Ermittlungen sind beendet und der Richter hat heute gegen 4 Personen Anklage erhoben.
3 befinden sich in Untersuchungshaft und die hat der Richter wegen Fluchtgefahr verlängert. Der 4. Angeklagte ist auf freiem Fuß und darf dies auch bleiben.
Der Richter hat verfügt, dass die 3 Inhaftierten innerhalb von 24 Std. gesamtschuldnerisch die Kaution von 6 Millionen Euro zahlen müssen und der vierte Angeklagte 400.000 Euro als Sicherheit um mögliche Schadensersatzforderungen der Opfer zu begleichen. Sollten innerhalb dieser Frist die Gelder nicht bezahlt sein wird die Pfändung ihrer Güter angeordnet.

In der Anklageschrift sind die Vergehen an 61 Opfern aufgezählt.

Dem Hauptangeklagten werden 56 Straftaten vorgeworfen. Für 19 Straftaten braucht er sich nicht zu verantworten, da sie verjährt sind.

2. Angeklagte: 28 Straftaten nicht verjährt, 1 verjährt.

3. Angeklagter: 25 Straftaten nicht verjährt, 2 verjährt.

4. Angeklagter: 3 Straftaten nicht verjährt, 5 verjährt.