Wenn der Schmerz vorüber ist, kommt gleich der Nächste: Die Rechnung.

Aber kleiner Tipp am Rande: Die ganze Prozedur könnte sich steuerlich rechnen, als außergewöhnliche Belastung, abzüglich eines Selbstbehalts, der von der familiären Situation und dem zu versteuernden Einkommen abhängt. Falls dies bei alex zutrifft, dann sollte er überlegen, dieses Jahr noch mal in die Vollen zu gehen. Evt. weitere Zähne und Brillen -sofern erforderlich-.

Für nähere Infos bitte an tax wenden, der scheint sich da noch besser auszukennen, als ich.