Rein rechtlich (8. EU-Richtlinie) gesehen hätte die Geschäftsführung die Pflicht gehabt, sich gegen die Zerstörung geschäftskritischer Daten so abzusichern, dass diese im Falle einer Zerstörung (egal ob durch Hacker, Feuer etc.) kurzfristig wiederhergestellt werden können (Bandsicherungen, Backupserver...)

Persönlich erlaube ich mir leichte Skepsis bei dieser Geschichte.

Jetzt nur einmal so weitergedacht: sollte irgendjemand so eine Geschichte als Vorwand nehmen (ev. um sich vor gewissen Verpflichtungen zu drücken), dann kann das ziemlich ins Auge gehen. Vorallem wenn sich Gläubiger dafür interessieren sollten, warum sie ihr Geld nicht bekommen und wenn's um eine Insolvenz geht, dann interessieren sich auch die Gerichte dafür (s. Absatz 1 des Postings).