@felin: du hast ja nach den rechtlichen Vorschriften gefragt. Daher ist

Zitat Zitat von MAXiMUS Beitrag anzeigen
...hat der Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spür Vohrfahrt weil er in diesem Fall ja "von rechts kommt"...
schlichtweg falsch. Da ist unerheblich, ob unter Anführungszeichen oder nicht. Es handelt sich einzig und alleine um einen Wechsel des Fahrstreifens auf einer 2-spurigen Straße, die in diesem Fall den Verlauf einer Kurve hat.
Auf einer mehrspurigen Fahrbahn gibts keinen Rechtsvorrang beim Richtungswechsel. Ich halte MAXiMUS jetzt zu Gute, dass er ja scheinbar nicht aktiv in der Fahrschule tätig ist, aber dann sollte er doch bitte vor Beantwortung einer verkehrsrechtlichen Frage im Namen der Fahrschule seine Fahrlehrer fragen.

Ich hab übrigens - falls das jetzt jemand denken sollte - gar nichts gegen die Fa. Klagusch, ich kenne einige Leute, die über diese Schule erfolgreich ihren Führerschein gemacht haben und meines Wissens hat es jeder von denen im ersten Anlauf geschafft.