Ich wusste das auch erst, nachdem ich es gestern früh gelesen hatte.
Am schnellsten bekommt man diese Infos über Twitter, dort den verschiedenen Ayuntamientos, Guardia Civil, Policia national folgen.
Ansonsten alle möglichen Presseinfos folgen und natürlich versuchen offizielle Bestätigungen zu finden.
Ohne diese, veröffentliche ich zumindest nichts.

Ich denke die Strandspaziergänge und der Wassersport regelt der Artikel 4 des BOE:
Artículo 4. Lugares permitidos.
1. Se podrá circular por cualquier vía o espacio de uso público, incluidos los espacios naturales y zonas verdes autorizadas, siempre que se respeten los límites establecidos en esta orden.

San Bartolome de Tirajana hat die Autorisation leider nicht erteilt, Santa Lucia auch nicht.