Wer in Deutschland Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe hat, kann sich diese Bezüge drei Monate lang auch unter südlicher Sonne auszahlen lassen. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet das Recht auf freie Wahl von Wohn- und Arbeitsort innerhalb der Europäischen Union.
Der Weg zum deutschen Arbeitslosengeld im Ausland ist einfach. Voraussetzung sind lediglich Ansprüche nach dem deutschen Gesetz und eine Adresse dort, wo man Arbeit suchen will. Der Arbeitslose bekommt von seinem zuständigen Arbeitsamt in Deutschland problemlos mehrere Formulare, die dann beim spanischen Arbeitsamt vorgelegt werden müssen. Auch Kranken- und Sozialversicherung gehen für diese Zeit auf das Gastland über.
Welche Jobmöglichkeiten gibt es auf Gran Canaria?
Der Tourismus ist nach wie vor der grösste Industriezweig Gran Canarias und somit auch der grösste Arbeitsmarkt. Jobs im Gastgewerbe (vor allem in Bars und Restaurants), sind auch für nicht oder wenig Spanisch-sprechende relativ leicht zu finden, vor allem während der Wintermonate werden immer Leute im Gastgewerbe gesucht.
Spanisch dagegen ist fast immer Voraussetzung für Jobs an Rezeption, Büro und im Verwaltungsbereich.
Dienstleistungen rund um den Tourismus sind auch vor allem im Süden der Insel stark gefragt ... und mit der richtigen Idee und Umsetzung hat man auch auf Gran Canaria gute Chancen
Wie ist das Durchschnittseinkommen?
Ein Mann verdient in Durchschnitt 19.000 Euro im Jahr.
Eine Frau weitaus weniger ca. 15.000 Euro im Jahr.
Brauch ich eine Arbeitsgenehmigung?
Wenn Sie aus dem EU-Raum kommen, nein. Das einzige was Sie benötigen ist eine Steuernummer (N.I.F. – número de identificación fiscal). Diese erhalten Sie am jeweils zuständigen Polizeikommissariat/Ausländerstelle.
Achten sollten Sie aber darauf immer einen Arbeitsvertrag von Ihrem Dienstgeber zu bekommen, und diesen gegebenenfalls von einer dritten Person lesen zu lassen – sonst könnten böse Überraschungen auf Sie zukommen.
Besonders zu beachten:
Ihnen angebotene Arbeitsverträge bitte gut durchlesen bevor sie unterschreiben.
Einige Arbeitgeber versuchen 3 Monatsverträge zu schließen, somit verlieren sie den Anspruch auf bezahlten Urlaub.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet sie über das staatliche Gesundheitssystem zu versichern!
Als Nicht-EU-Bürger dürfen Sie sich 3 Monate auf der Insel aufhalten, eine längere Aufenthaltsgenehmigung bzw. Arbeitsgenehmigung muss beantragt werden.
Noch andere Papiere oder Genehmigungen?
Auf jeden Fall sollten Sie sich am Gemeindeamt (Einwohnermeldeamt) registieren lassen. Dazu benötigen Sie einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Residencia und Ihren Mietvertrag oder die Kaufurkunde Ihres Hauses oder Wohnung.
Diese Eintragung (empadronamiento) brauchen Sie z.B. wenn Sie Ihre Kinder zur Schule anmelden, um an Kommunalwahlen teilzunehmen, bzw. einfach um die "Residenten-Ermässigungen" auf die Wasserrechnug und z.B. Flug- und Fährtickets zu erhalten.