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Thema: Mit dem KFZ nach GC auswandern

  1. #1
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    Mit dem KFZ nach GC auswandern

    Hallo ihr Sonnenwütigen,

    ich habe vor, Ende des Jahres mit meiner Freundin und meinem Hund nach GC auszuwandern. Um ein paar wichtige Dinge mitzunehmen (und um unserm Hund den Flug zu ersparen) möchten wir mit dem Auto über die neue Fähre von Marokko (Tarfaya) nach Fuerteventura und 1-2 tage später dann endgültig nach GC schippern, falls es die Fähre im Dezember noch gibt :)

    Nun meine Frage: ich habe gelesen, dass man für ein Auto, welches man mit einführt mal eben ein paar Tausender Steuern/Einfuhrzoll berappen muss. Ist das so korrekt und welche möglichkeiten gibt es, das in einem bezahlbaren Rahmen zu halten? Da eine zweigstelle meiner Firma in Deutschland bleibt, könnte ich den Wagen zwar in Deutschland angemeldet lassen, allerdings würde ich dann wohl alle 2 Jahre mit dem TÜV in Spanien Probleme kriegen, oder?

    Danke schonmal für eure Hilfe.

    grüße aus dem 2 Grad kalten Deutschland *bibber*

  2. #2
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    Du musst das Auto nach 6 Monaten spätestens ummelden, da bleibt dir nix übrig.

    Soweit ich weiß wird eine Einfuhrsteuer von 5 % fällig und noch einmal 10 % des Wagenwertes. Eines von beiden wird dir erlassen, weiß leider nur nicht genau welches von beidem, wenn du nachweißt, dass du dich in Deutschland komplett abgemeldet hast.

    Wenn ich richtig informiert bin, bekommst du aber in Deutschland die 16%, bzw. 19% Mehrwertsteuer(je nachdem wann der PKW gekauft wurde) wieder wenn du ihn ausführst. Musst das bloß nachweißen.

  3. #3
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    Hallo Trendhure,

    danke für deine Infos. Habe mich mittlerweile auch mal schlau gemacht. Nach dem jetzigen Stand mache ich kurz vor der Ausreise hier nochmal TÜV und fahre dann "offiziell" nur als Urlauber rüber. Meine Freundin bekommt die N.I.E. und ich behalte erstmal den deutschen Wohnsitz. Nach 2 Jahren, kurz bevor der TÜV abläuft kann ich den Wagen dann ja meiner Freundin verkaufen - so zumindest der jetzige Plan.

    Eine Frage noch an alle Auswanderer: Seid ihr die ganzen Monate davor genauso aufgeregt gewesen? Bei mir sind es jetzt noch ca. 8 Monate und ich bin schon sooooo[...]oooo hibbelig, wie soll das nur die nächsten Monate werden? :D

  4. #4
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    Bei mir sind es nun nur noch 3 Monate, aber es wird immer stressiger. Vorfreude ist zwar immer noch da, aber der Stress überwiegt. Klar freu ich mich und bin hibbelig, bin froh das ich durch die Abschlussprüfung und die Umzugsvorbereitungen abgelenkt bin.

    Trotzdem musst du dann die Zölle und so bezahlen, wenn du es an deine Freundin verkaufst.

  5. #5
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    Hab mal geschaut, wenn das Auto 6 Monate schon in Deutschland auf mich angemeldet war, muss ich diese Ausfuhrsteuern von bis zu 12% des Wertes nicht bezahlen. Und selbst wenn, wäre der Wagen nach 2 Jahren wenigstens weniger wert :)

    Derzeit ist es so, dass ich meine Freundin jeden Tag mindestens 20 mal von Gran Canaria "volllabere", glaub Sie hat schon die Nase voll, bevor es überhaupt losgeht *g*
    Bis auf unsere Elektrogeräte wie TV und PC nehmen wir kaum was mit, alles anderer verkaufen wir vorher hier. Also soviel Stress wie du, habe ich wahrscheinlich nicht.

  6. #6
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Seit 1. Januar gibt es eine veränderte Zulassungssteuer und zwar diese:
    http://www.gran-canaria-insider.info...t=zulassung%2A

    Der Art. 66.1. des Gesetzes über die Zulassungssteuer lautet:

    Los medios de transporte que se matriculen como consecuencia del traslado de la residencia habitual de su titular desde el extranjero al territorio español. La aplicación de la exención quedará condicionada al cumplimiento de los siguientes requisitos:

    Los interesados deberán haber tenido su residencia habitual fuera del territorio español al menos durante los doce meses consecutivos anteriores al traslado.
    Freie Übersetzung: Man muss 12 Monate lang vor dem Umzug ausserhalb Spaniens gelebt haben.

    Los medios de transporte deberán haber sido adquiridos o importados en las condiciones normales de tributación en el país de origen o procedencia y no se deberán haber beneficiado de ninguna exención o devolución de las cuotas devengadas con ocasión de su salida de dicho país.

    Se considerará cumplido este requisito cuando los medios de transporte se hubiesen adquirido o importado al amparo de las exenciones establecidas en los regímenes diplomático o consular o en favor de los miembros de los organismos internacionales reconocidos y con sede en el Estado de origen, con los límites y condiciones fijados por los convenios internacionales por los que se crean dichos organismos por los acuerdos de sede.

    Los medios de transporte deberán haber sido utilizados por el interesado en su antigua residencia al menos seis meses antes de la fecha en que haya abandonado aquélla.
    Freie Übersetzung: Die Transportmittel müssen vom Interessenten an seinem alten Wohnort wenigstens 6 Monate lang vor dem Umzug genutzt worden sein.

    La matriculación deberá solicitarse en el plazo previsto en el artículo 65.1.d) de esta Ley.
    Freie Übersetzung: Die Ummeldung muss innerhalb der Fristen un Art. 65.1.d. gemacht werden.

    Los medios de transporte matriculados con exención no deberán ser transmitidos durante el plazo de doce meses posteriores a la matriculación.
    Freie Übersetzung: Das Fahrzeeug darf 12 Monate lang nicht veräussert werden.

    El incumplimiento de este requisito determinará la exacción del impuesto referida a la fecha en que se produjera dicho incumplimiento.

    Und die erwähnten Frist des Artikels 65.1.d. sagt:

    Estará sujeta al impuesto la circulación o utilización en España de los medios de transporte a que se refieren los apartados anteriores, cuando no se haya solicitado su matriculación definitiva en España conforme a lo previsto en la disposición adicional primera, dentro del plazo de los 30 días siguientes al inicio de su utilización en España. Este plazo se extenderá a 60 días cuando se trate de medios de transporte que se utilicen en España como consecuencia del traslado de la residencia habitual de su titular al territorio español siempre que resulte de aplicación la exención contemplada en el apartado 1.I del artículo 66.


    Das bedeutet, dass das Fahrzeug innerhalb 60 Tagen nach der ersten Benutzung in Spanien umgeschrieben werden muss um in den Genuss dieser Steuerbefreiung zu kommen.

  7. #7
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Wenn du den Wert nachsehen willst, mit dem Spanien dein Auto festlegt, kannst du das hier tun: https://www.gobiernodecanarias.org/t...al/default.asp

  8. #8
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    Hallo queru,

    besten Dank für deine Infos (auch wenn diese in dem Fall negativ für mich sind, aber da kannst du ja nix für*g*).

    Die 60 Tage-Ummeldefrist dürfte jedoch nur gelten, wenn ich dauerhaft in Spanien lebe, oder? Ich werde aber in Deutschland gemeldet bleiben und offiziell nur meine Freundin (die sich nach hierher ummeldet) in Spanien besuchen. Dann muss ich das Auto doch nicht ummelden, oder?

  9. #9
    Nicht mehr aktiv Avatar von queru
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    Die Frist von 60 Tagen ist nur einzuhalten wenn man den Wagen als Umzugsgut mit hierher bringt und von der Steuer befreit sein will. Wer auf dieses Steuerbefreiung verzichten will, für den ist diese Frist uninteressant.
    Ansonsten ist, soweit ich weiss, die einzige Frist die bezüglich des Autos eingehalten werden muss die der spanischen Zulassung, die von trendhure schon erwähnten 6 Monate.

    Dann muss ich das Auto doch nicht ummelden, oder?
    Wenn du das Auto dauerhaft auf Gran Canaria lässt, musst du es ummelden. Ich habe mal was gehört, dass man ein Auto auch unter zollverschluss geben kann. Dann darf es aber nur 6 Moante fahren dann unter Verschluss, wieder 6 Monate fahren und wieder unter Verschluss. usw.

  10. #10
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    GRUNDSÄTZLICH: wer sich mehr als 6 Monate in Spanien aufhält hat nach Auffassung der Gesetgeber ( D und E ) seinen Lebensmittelpunkt in E. Darum die 6-Monats-Frist.
    Wer sich nicht daran hält kann mit hohen Bussgeldern bestraft werden.
    Die Frist beginnt mit Ankunft der Fähre. Da dort IMMER das Kennzeichen angegeben werden muss, sind die Ankunftsdaten nachprüfbar.
    Also mit mehr als 6 Monaten fahren ohne Ummeldung kann teuer werden.

    Auch wenn ich hier schon Fahrzeuge mit deutschen Kennzeichen gesehen habe, bei denen schon über 5 Jahre der TüV abgelaufen ist ( sprich : illegal ) ist das nicht die Regel. Einmal haben wir einen Falschparker angezeigt (deutscher Rentner, resident , mit einem Kfz, das sich bereits über 10Jahre auf der Insel mit D-Kennzeichen befand) der danach dann fast ruiniert war = Auto sichergestellt und hohe geldstrafe.

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