Gestern wurden die Urteile zugestellt:
3 der 4 Angeklagten wurden zu Strafen zwischen 2 Jahren und 7 Monaten verurteilt. Keine von ihnen muss die Haft antreten, da sie keine Vorstrafen haben. Das Urteil sieht es als erwiesen an, dass sie zwischen Januar und May 2003 insgesamt 56.678 Euro entwendet haben.
Über die Vierte wurde nicht gerichtet, da nicht bewiesen wurde, dass sie 20.615 Euro entwendet hatte.
Die Strafen wären schwerer ausgefallen, aber das Gericht hat den Umstand, dass sich dieses Verfahren unüblich lange verzögert hatte als strafmildernd gewertet. Die Beweisaufnahme endete am 28.11.05 und erst am 25.10.07 wurde der Verhandlungstermin festgelegt, das Urteil kommt jetzt fast 30 Monate nach Beendigung der Beweisaufnahme. An dieser Verzögerung hatten die Angeklagten keine Schuld und deshalb muss man dies als mildernden Umstand werten.
Paradox ist außerdem, dass 2 der 3 jetzt Verurteilten ohne ihre Geständnisse, aus Mangel an Beweisen, nicht hätten verurteilt werden können.
Gegen das Urteil kann noch Einspruch erhoben werden.

queru