Lese gerade ein Urteil des Verwaltungsgericht an das sich mehrere Eigentümer von Wohnungen im Küstengebiet von El Remo auf La Palma gewendet haben. Dieses Urteil könnte ein Präzedensfall darstellen.
Die alte Abgrenzung der Küstendirektion fand im Jahr 1984 statt die aktuelle wurde in 2005 gemacht. 2007 hatte die Küstendirektion den Abriss der Wohnungen der Kläger beschlossen.
Das Gericht stellte klar, dass jene Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden die nach der alter Abgrenzung von 1984 aber vor dem neuen Küstengesetz aus 1988 gebaut wurden das Recht auf eine 30-jährige Konzession haben, verlängerbar um weitere 30 Jahre wenn dies gefordert wird.
Das gericht sagt weiterhin, dass die Eigentümer laut Gesetz das Recht haben, dass ihnen diese Konzession von Amts wegen angeboten wird und sie diese nicht erst beantragen müssen. Nur der ausschliessliche Verzicht eines Eigentümers auf so eine Konzession bedeutet dass er sie nicht haben möchte.
Die Anwältin der Kläger, Maria Pérez sagte, dass man der Behörde während des ganzen Verwaltungsverfahrens gesagt hatte, dass ihnen von Amts wegen diese Konzession erteilen müssen, aber die Küstendirektion antwortete immer, dass sie dazu nicht verpflichtet sind, ohne jedoch Gründe dafür zu nennen.

Das bedeutet dann wohl, dass uns das Anexo noch bis mindestens 2046 erhalten bleibt.