Zitat Zitat von Yveno1

Hallo Oliver,

verbessere mich, wenn ich falsch liege, aber wurde die geistige Berschränkung nicht erst NACH dem Brand festgestellt? DANN dürfte er doch keinem besonderen Schutz unterliegen. Und auch wenn oder grade weil er zurückgeblieben ist, so sehe ich eine solche Person in freier Wildbahn als Gefährdung der Bevölkerung ( Wiederholungsgefahr ) an. Und dies sollte doch zumindest eine Sicherheitsverwahrung mit sich ziehen...
meine persönliche Meinung...

lieben Gruss

Yvette
OK, das weiß ich nicht ob vor- oder hinterher.
Wenn es vorher war, hätte es jedenfalls nicht dazu kommen dürfen.
Ich will ihn ja auch nicht in Schutz nehmen.