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Thema: Unbedenklichkeitsnachweis vom Finanzamt aus DE

  1. #1
    Admin Avatar von felin
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    Unbedenklichkeitsnachweis vom Finanzamt aus DE

    Ich bin hier bald am ausrasten
    Vielleicht kann mir hier mal jemand weiterhelfen.
    Ich brauche vom deutschen Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in einer Erbangelegenheit.
    Ich bin weder in Deutschland polizeilich gemeldet, da kein Wohnsitz vorhanden, noch bin ich in Deutschland steuerpflichtig.
    Für mich ist doch gar kein Finanzamt zuständig.
    Wo soll ich denn den Wisch herbekommen?

  2. #2
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    Damals (ist schon ein paar Jahre her ), war das Finanzamt am zuletzt gemeldeten Wohnsitz zuständig.

    Allerdings weiss ich nicht was für eine Bescheinigung das ist

  3. #3
    Admin Avatar von felin
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    Muss sowas wie eine Besätigung sein, das man seine Steuern bezahlt hat. So ein Quatsch, sonst zahlt die Bank das Erbteil nicht aus.
    Es lebe die Bürokratie. Das geht es schon seit dem 1.4.09, immer fällt denen was neues ein. Ich bin sowas von sauer
    Aber danke für die Auskunft

  4. #4
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    Zitat Zitat von Oliver PP
    So ein Quatsch, sonst zahlt die Bank das Erbteil nicht aus.
    wenn das ne spanische Bank ist, dürfte das deutsche Finanzamt nichts damit zu tun haben ... bei deutschen Banken ist das wieder anders : bei einem Erbfall wurden allen Nichten und Neffen 3.000€ ausbezahlt. Diese Auszahlung nahm mein Onkel vor, der dann nachträglich für die Auszahlung zur Kasse gebeten wurde...

    Ist schon ein Scheisspiel ! Es sollte normalerweise erbschaftsteuerfrei sein !

  5. #5
    Admin Avatar von felin
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    Ist eine deutsche Sparkasse, die an mich und meinen Bruder zu zahlen hat, mehr gibts nicht mehr bei uns
    Ich bin im Besitz der Generalvollmacht über den Tod hinaus.
    An meinen Bruder ist ausbezahlt worden und bei mir machen sie Heckmeck.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Oliver PP
    Ich bin im Besitz der Generalvollmacht über den Tod hinaus..
    Danke für die Info! Die habe ich von meiner Mutter auch, für den "Ernstfall". Auch bei einer Sparkasse.

  7. #7
    Admin Avatar von felin
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    Zitat Zitat von Sumcocan
    Zitat Zitat von Oliver PP
    Ich bin im Besitz der Generalvollmacht über den Tod hinaus..
    Danke für die Info! Die habe ich von meiner Mutter auch, für den "Ernstfall". Auch bei einer Sparkasse.
    Dann gebe ich Dir einen guten Tipp.
    Sollte der Fall eintreten, hebe das Guthaben ab bevor Du die Sterbeurkunde der Bank schickst und sie informierst. Dann haben sie die A-Karte und Du keine Probleme.

  8. #8
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    das kenne ich von meinem Onkel als der gestorben ist war auch eine Sparkasse habe auf meinen Anwalt gehört der meinte das geld transvierieren auf ein anderes konto dann sagen das er tot ist denn das ist bekannt das sparkassen zeit schinden um mit dem Geld zu arbeiten. Denn wer es nicht weiß das die Sparkassen staatlich sind macht diese erfahrung wie leider du Oliver.

    als das geld vom Onkel auf ner anderen Bank war gabs keine Probleme mehr die Bank war bemüht das Geld angelegt zu sehen aber war kein muß sondern mehr eine Bitte. Und mit hilfe der neuen Bank habe ich dann alles hier her bekommen ohne großen aufwand und sogar sehr günstig auch noch, da meine damalige spanische Bank ( Banesto) eine filiale in Frankfurt hatte war zwar nur eine reine Überweisungsbank mehr ein Büro aber für mich Ideal

  9. #9
    Admin Avatar von felin
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    Ist ja eigentlich nicht meine Art aber ich könnte die Sachbearbeiterin ....... ohne weitere Kommentare, LOL.
    Aber ich krieg das schon hin, bin zur Zeit sowie so gut drauf um sowas zu regeln. Frag mich nicht wieso.

  10. #10
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    Ich drück dir die Daumen das alles gut geht

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