Der Schaden befindet sich zwischen Wasseruhr und unserem Haus. Genau 60 cm von unser Hauswand entfernt unter dem Blumenbeet.

Mit einbehalten der Communidad Gebühren handelt man nicht nach Gesetz. Das ist ziemlich klar. Jedoch wenn die Wasserleitungen bis zum Haus der Communidad gehören, müssen sie auch für den Folgeschaden aufkommen. Oder?? Ich als Mieter habe doch daran nun gar keine Schuld. Somit zahle ich Wasser (sonst stellt ELMASA ab) und ziehe die Differenz einfach von der Miete ab. Muss der Vermieter zusehen wir er an das Geld von der Communidad kommt.

Würdet ihr das nicht genauso machen?