@eviltrash du bist doch der Mieter, wie ich aus den Zeilen heraus lesen konnte!?

Reparaturen die das Gebäude betreffen, sind Dinge die der Eigentümer (Vermieter) bezahlen muss. Der Mieter bezahlt ein Mietentgelt an den Vermieter dafür, das er im Haus wohnen darf. Damit sind Abwohnreparaturen und sonstige Altersschäden abgegolten. Ausnahmen bestätigen die Regel, im Falle:

1)Renovierungsarbeiten, wenn der Mieter innerhalb und außerhalb Änderungen nach seinen Wünschen vornehmen möchte, muß er das mit dem Vermieter abklären. Evtl. sich der Vermieter daran beteilgt (z.B. Wertzuwachs)

2) Reparaturen für Schäden, die durch den Mieter absichtlich entstanden sind. Für alles Andere haftet der Eigentümer.

Also, die Rohrreparatur ist Bestandteil des Hauses zur Wasserversorgung, ohne die, die Miete gekürzt werden kann. Deswegen mußt du gar nichts von dieser Rep.-Rechnung bezahlen. Es ist alleine Sache des Eigentümers und nicht der Comunidad und des Mieters, da der Schaden nach der Wasseruhr war.

Ich hoffe das ich ein wenig helfen konnte.
saludos