Wenn nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die "Diffamierung einer Person" im Vordergrund steht dann nennt man dies Schmähkritik und auch die ist hier im Forum nicht gestattet.

Eine Meinungsäußerung wird nicht schon wegen ihrer herabsetzenden Wirkung für Dritte zur Schmähung. Auch eine überzogene und selbst eine ausfällige Kritik macht für sich genommen eine Äußerung noch nicht zur Schmähung. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfGE NJW 1991, 95-97 = BVerfGE 82, 272-285)."