Beispiel:
"Soldaten sind Mörder" ist laut Urteil vom 7.11.95 des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe keine Beleidigung wenn die Äußerung nicht auf die Herabsetzung einzelner Soldaten oder speziell der Bundeswehrangehörigen zielt. Es handele sich dann nur um eine Kritik an "Soldatentum" und "Kriegshandwerk". Es ist auch nicht ohne weiteres Schmähkritik, eine solche liege nämlich nur vor, wenn nicht die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die "Diffamierung einer Person" im Vordergrund stehe. Die Beklagten hätten jedoch mit ihren Äußerungen ein Bekenntnis zum Pazifismus formuliert, was nicht als "Schmähkritik" gewertet werden dürfe.

Ist eher informativ, da solche Ausdrücke hier sicher nicht vorkommen.