Mittlerweile sind die jeweiligen Freibeträge 15.956,87 Euro und 7.993,46 Euro.Zitat von rainer01
Wenn der Erblasser am Todestag und mindestens 5 Jahre davor auf den Kanaren wohnte und der Erbe Eltern, Kinder, Ehegatten oder Lebenspartner ist dann wird die Erbschaftssteuer um 99,9% ermässigt. Diese Ermässigung sollte es mittlerweile in ganz Spanien geben, sicher sagen kann ich das aber nur für die Kanaren.